Hallo Leute !
Ich hätte da mal eine frage und zwar, geht es um eine Erbschaft diese wurde angenommen ,aber der Willensvollstrecker zahlt dieses Erbe einfach nicht aus obwohl alle Erben die Annahme erklärt haben.
Wenn man jetzt einen Anwalt beauftragt, der diese Auszahlung erzwingt, müsste doch der Willensvollstrecker für diese Anwaltskosten aufkommen oder?
Würde mich über eine Antwort freuen danke!
Willensvollstrecker!
28. November 2016
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Frage vom 28. November 2016 | 19:56
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 7x hilfreich)
Willensvollstrecker!
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 28. November 2016 | 20:39
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Spielt das Ganze in Deutschland ? Den Begriff Willensvollstrecker gibt es hier so nicht.
#2
Antwort vom 28. November 2016 | 20:41
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 7x hilfreich)
Nein in der Schweiz!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. November 2016 | 22:47
Von
Status: Schüler (341 Beiträge, 66x hilfreich)
Vlt mit dem Testamentsvollstrecker in D gleichzusetzen
Und jetzt?
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