Hallo
Meine Schwester und ich haben bescheid bekommen das unser leiblicher Vater versorben ist zu den wir nie Kontakt haben.
Wir möchten das Erbeauschlagen müssen wir dennoch für die Beerdigungskosten aufkommen?.
Danke pfenni2
Wir möchten das Erbe ausschlagen müssen wir dennoch für die Beerdigungskosten aufkommen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



So weit ich weiß, müsst ihr, wenn ihr das Erbe ausschlagt, nicht für die Beerdigungskosten aufkommen. Es ist dann (so glaube ich) wie wenn der Erblasser keine Erben hätte. D.h., Vater Staat (sofern keine anderen Erbe zu ermitteln sind) wird sich um die Auflösung der Wohnung kümmern müssen. Feststellen, was noch an Vermögen vorhanden ist und dann sich um die preisgünstige Variante der Beerdigung kümmern.
-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Guten Tag,
die Beeridigungskosten übernimmt zunächst einmal derjenige, der die entsprechenden Verträge schließt.
Am Ende werden aber die Kosten an den Personen hängen bleiben, denen die gesetzliche Totenfürsorge obliegt. Das sind meistens nahe Angehörige, die meistens gleichzeitig auch die Erben sind. Die gesetzliche Pflicht zur Totenfürsorge ist aber m.E. ein eigenständiger Rechtsgrund und von der Erbenstellung unabhängig.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ob ihr Kontakt hattet oder nicht, spielt keine Rolle. Als Kinder seid ihr zur Zahlung der Beerdigung verpflichtet (unabhängig von der Erbausschlagung). Davon "befreit" werden könnt ihr nur, wenn z.B. nie Unterhalt gezahlt wurde usw. aber selbst dann gab es schon Fälle, wo die Kinder zahlen mußten.
Die Beerdigungskosten hat regelmäßig der Erbe aus der Erbschaft zu zahlen.
Wird die Erbschaft von allen ausgeschlagen verbleibt es regelmäßig (soweit keine schweren Verfehlungen des Verstorbenen gegen Kostentragungspflichtige) bei der Kostentragungspflicht der Kinder für die Beerdigung (Leistungsfähigkeit) vorausgesetzt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten