Wir möchten das Erbe ausschlagen müssen wir dennoch für die Beerdigungskosten aufkommen?

9. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
pfenni2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wir möchten das Erbe ausschlagen müssen wir dennoch für die Beerdigungskosten aufkommen?

Hallo
Meine Schwester und ich haben bescheid bekommen das unser leiblicher Vater versorben ist zu den wir nie Kontakt haben.
Wir möchten das Erbeauschlagen müssen wir dennoch für die Beerdigungskosten aufkommen?.

Danke pfenni2

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

So weit ich weiß, müsst ihr, wenn ihr das Erbe ausschlagt, nicht für die Beerdigungskosten aufkommen. Es ist dann (so glaube ich) wie wenn der Erblasser keine Erben hätte. D.h., Vater Staat (sofern keine anderen Erbe zu ermitteln sind) wird sich um die Auflösung der Wohnung kümmern müssen. Feststellen, was noch an Vermögen vorhanden ist und dann sich um die preisgünstige Variante der Beerdigung kümmern.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Guten Tag,

die Beeridigungskosten übernimmt zunächst einmal derjenige, der die entsprechenden Verträge schließt.

Am Ende werden aber die Kosten an den Personen hängen bleiben, denen die gesetzliche Totenfürsorge obliegt. Das sind meistens nahe Angehörige, die meistens gleichzeitig auch die Erben sind. Die gesetzliche Pflicht zur Totenfürsorge ist aber m.E. ein eigenständiger Rechtsgrund und von der Erbenstellung unabhängig.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ob ihr Kontakt hattet oder nicht, spielt keine Rolle. Als Kinder seid ihr zur Zahlung der Beerdigung verpflichtet (unabhängig von der Erbausschlagung). Davon "befreit" werden könnt ihr nur, wenn z.B. nie Unterhalt gezahlt wurde usw. aber selbst dann gab es schon Fälle, wo die Kinder zahlen mußten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Beerdigungskosten hat regelmäßig der Erbe aus der Erbschaft zu zahlen.

Wird die Erbschaft von allen ausgeschlagen verbleibt es regelmäßig (soweit keine schweren Verfehlungen des Verstorbenen gegen Kostentragungspflichtige) bei der Kostentragungspflicht der Kinder für die Beerdigung (Leistungsfähigkeit) vorausgesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.847 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen