Wird Erbanteil vor 10 Jahren angerechnet?

19. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Seehecht
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird Erbanteil vor 10 Jahren angerechnet?

Liebe Forumbesucher,
vor über 10 Jahren haben meine Eltern mir eine Wohnung gekauft (inzwischen verkauft).Nach dem Tod meines Vaters 2008 wurde meine Mutter als Alleinerbin bestimmt und nach deren Tod soll das Vermögen meines Vaters je 1/4 für die Abkömmlinge betragen. Meine Mutter (dieses Jahr verstorben) hat nun in ihrem Testament bestimmt, dass die damals gekaufte Wohnung fast voll auf meinen Erbteil angerechnet werden soll.
Ist das rechtens? Oder darf der Anteil, den mein Vater bezahlt hat(hälftig)nicht abgezogen werden?

Vielen Dank für eine Antwort.

LG Seehecht

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nach dem Tod meines Vaters 2008 wurde meine Mutter als Alleinerbin bestimmt <hr size=1 noshade>


War das ein gemeinschaftliches Testament de Eltern und wenn ja, wurden darin Schlusserben festgelegt? Wurde Deiner Mutter Testierfreiheit eingeräumt.

Sofern sich aus den Antworten auf diese Fragen nicht grundsätzlich Einwände in die Wirksamkeit des Testamentes Deiner Mutter ergeben, durfte sie frei testieren. Ob und in welchem Umfang die Schenkung der Wohnung auf Deinen Erbteil angerechnet wird, unterliegt dann dem freien Ermessen Deiner Mutter.

Mindestens muss Dir jedoch der Pflichtteil verbleiben, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sollte das nicht der Fall sein, dann hast Du Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB .

Dert Anspruch auf den Pflichtteils bezüglich des Nachlasses Deines Vaters verjährt zum 31.12.2011.



-----------------
" "


-- Editiert hh am 19.09.2011 17:23

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Meine Mutter (dieses Jahr verstorben) hat nun in ihrem Testament bestimmt, dass die damals gekaufte Wohnung fast voll auf meinen Erbteil angerechnet werden soll.
Ist das rechtens?


Gute Nachricht zuerst oder schlechte?

Zuerst die schlechte:
Ja, in ihrem Testament darf sie anordnen, was sie will - rücksichtslos.

Nun zur guten Nachricht:
Wenn bei der Schenkung nicht bestimmt war, dass diese auf das Erbteil angerechnet wird, dann ist eine nachträgliche Anrechnung unwirksam.
D.h. weder der geschenkte Betrag Deines Vaters noch Deiner Mutter wird angerechnet.
Geschenkt ist geschenkt.

-----------------
"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:
Wenn bei der Schenkung nicht bestimmt war, dass diese auf das Erbteil angerechnet wird, dann ist eine nachträgliche Anrechnung unwirksam.


Das ist falsch. Richtig muss diese Aussage lauten:

Wenn bei der Schenkung nicht bestimmt war, dass diese auf den Pflichtteil angerechnet wird, dann ist eine nachträgliche Anrechnung unwirksam.

Auf den Erbteil darf eine Schenkung auch nachträglich angerechnet werden.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Wichtig finde ich in diesem Zusammenhang auch die Fragen, die im ersten Antwortposting enthalten sind.

Die ganze Fragerei erübrigt sich nämlich, wenn Dein Mutter gar nicht abweichend verfügen durfte, nachdem der Erbfall eingetreten ist.

-----------------
"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.125 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen