Wird Niesbrauch auf Immobilien vererbt?

2. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
SunMario
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird Niesbrauch auf Immobilien vererbt?

Hallo zusammen,

wenn mir mein Vater eine Immobilie überschreibt, aber weiterhin Nießbrauch hat, geht der Nießbrauch im Todesfall auch auf meine Geschwister über bzw. haben diese dann irgendwelche Ansprüche auf die Immobilie?

Vielen Dank und Grüße!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Nein. Ggf. Haben die Geschw. Pflichtteilsergänzungsansprüche.

-- Editiert von AR0710 am 02.04.2020 19:09

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#2
 Von 
SunMario
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das üblich mit den Pflichtteilsergänzungsansprüchen? In welchem Fall könnte dies auftreten? Danke vorab.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Üblich? Weiß ich nicht.
Dieser Anspruch steht erst einmal jedem vermeintlichen Pflichtteilsberechtigten zu. Hier ist eine Immobilie an einen Erben verschenkt worden, was grds unproblematisch ist. Die Immobilie fällt damit nicht mehr in den Nachlass. Allerdings ist der Wert des Nachlasses damit geschmälert, sodass der Miterbe ein wenig benachteiligt ist. Hier kommen die Pflichtteilsergänzungsansprüche zum Tragen, die der Miterbe gegenüber dem anderen Miterben, der die Immobilie geschenkt bekommen hat, geltend machen muss.
Die Ansprüche entfallen, wenn zwischen Erbfall und Schenkung 10 Jahre vergangen sind.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von AR0710):
Die Ansprüche entfallen, wenn zwischen Erbfall und Schenkung 10 Jahre vergangen sind.

Das gilt aber nicht für den Fall, dass sich der Schenker den Nießbrauch vorbehalten hat.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SunMario
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nehmen wir folgenden Fall an:

Eltern haben auf Tochter und Sohn ein paar Immobilien übertragen. Auf die Tochter wurde eine Immobilie mehr übertragen mit dem Vermerk im Testament, dass ein bestimmter Betrag aus dem Barvermögen an den Bruder mehr vererbt wird (zum Ausgleich der zusätzlichen Immobilie). Die Immobilien wurden aber im Testament nicht erwähnt, da sie ja bereits übertragen wurden. Es steht also nicht geschrieben, weshalb der Bruder einen höheren Betrag aus dem Barvermögen erbt. Es steht lediglich geschrieben, dass der Bruder den Betrag X mehr erhält, sobald beide Elternteile verstorben sind. Auf allen Immobilien ist Nießbrauch seitens der Eltern. Wenn der Vater nun stirbt, geht der Nießbrauch auf die Mutter über. Was passiert nun, wenn die Mutter auch stirbt? Hat der Bruder einen Pflichtteilanspruch auf die eine zusätzlich übertragene Immobilie, obwohl er mehr aus dem Barvermögen erbt?

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