Wird bei einer Teilungsversteigerung die gesamte Masse versteigert oder nur das 1/4

21. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
MeineWelt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird bei einer Teilungsversteigerung die gesamte Masse versteigert oder nur das 1/4

im folgenden geht es um ein Wohnhaus und landwirtschaftlichen Grundbesitz:

Aufgrund einer Erbengemeinschaft gehört Person A 3/4 der gesamten Masse und Person B 1/4.

Person B möchte sich gerne auszahlen lassen. Wenn Person A mit der Auszahlung nicht einverstanden ist, kann Person B eine Teilungsversteigerung veranlassen?

Wir bei einer Teilungsversteigerung die gesamte Masse versteigert oder nur das 1/4 von Person B? Was muss dabei beachtet werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anna-In
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

jeder miteigentümer einer erbengemeinschaft hat die Möglichkeit die Teilungsversteigerung einzuleiten muss aber die für das zu erstellende Gutachten und sonstigen Gebühren eine Vorauszahlung an das Gericht leisten.

Das ganze Objekt wird versteigert.

Jeder Miteigentümer hat weiterhin die Möglichkeit das Objekt selbst zu ersteigern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
klaus dreyer
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo MeineWelt,

zu Deinen Fragen:

B kann eine Teilungsversteigerung beantragen.

Bei der Teilungsversteigerung wird das gesamte Grundstück (die gesamten Grundstücke) versteigert. Jeder kann mitbieten.

Aber aufgepasst: Vor dem Antrag auf Teilungsversteigerung sollte sich B darüber klar werden, ob diese denn wohl voraussichtlich erfolgreich ablaufen würde. Welches ist das Ziel von B? Möchte B selbst ersteigern? Wie hoch wäre B ggf. bereit zu bieten? Oder möchte B einfach nur einen angemessenen Erlös erzielen?

Wichtig ist hierfür nämlich, wie hoch das geringste Gebot ausfallen würde. Welche Belastungen sind noch im Grundbuch (gleichgültig, ob sie noch valutieren oder nicht)? Sämtliche im Grundbuch eingetragenen Rechte müssten nämlich von einem Ersteher übernommen werden. Wenn damit das geringste Gebot höher werden sollte als der Verkehrswert (passiert häufig!), dann hat natürlich niemand ein Interesse, das Objekt zu ersteigern. Die Versteigerung würde dann also ausgehen wie das Hornberger Schießen, d.h. dem Antragsteller außer Kosten nichts bringen.


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"siehe dazu auch <a href="http://www.teilungsversteigerung.net">www.teilungsversteigerung.net</a> "

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