Wird damit der Erbvertrag ungültig oder muss man wieder zum Notar?

18. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
charlyxxl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird damit der Erbvertrag ungültig oder muss man wieder zum Notar?

Guten Tag,
Es wurde vor 10 Jahren ein Erbvertrag abgeschlossen
und Gütertrennung vereinbart.
Nun soll ein Berliner Testament erstellt werden, da sich
die familiären Verhältnisse geändert haben.
Bei der Aussage: Hiermit widerrufen wir alle vorhergehenden
Verfügungen von Todeswegen.
Wird damit der Erbvertrag ungültig oder muss man wieder zum Notar?

Im voraus besten Dank
Karl-Heinz

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8022 Beiträge, 4498x hilfreich)

Es wurde vor 10 Jahren ein Erbvertrag abgeschlossen
und Gütertrennung vereinbart.

Das ist kein Erb vertrag, sondern ein Ehe vertrag. Der Güterstand kann nur in einem notariellen abgeändert werden.




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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Das neue Testament muss nicht notariell gemacht werden, aber die Aufhebung des notariellen Erbvertrages erfordert eine entsprechende notarielle Urkunde (das wird billiger als Aufhebung plus Testament, das sind nun mal zwei unabhängige Punkte).

Durch den Erbvertrag kann man nämlich die darin genannten Dinge nicht mehr anderweitig vererben, daran ändert auch ein Testament nichts.

Soll die Gütertrennung eigentlich auch entfallen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

cruncc1 kam dazwischen mit einem Aspekt, den ich nicht beachtet habe: Ist das NUR ein Ehevertrag? Der hat keine Verfügungen von Todes wegen und dementsprechend nichts mit Testamenten zu tun. Der ist dann höchstens ein Thema für Pflichtteilsberechnungen etc.

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