Guten Tag,
Es wurde vor 10 Jahren ein Erbvertrag abgeschlossen
und Gütertrennung vereinbart.
Nun soll ein Berliner Testament erstellt werden, da sich
die familiären Verhältnisse geändert haben.
Bei der Aussage: Hiermit widerrufen wir alle vorhergehenden
Verfügungen von Todeswegen.
Wird damit der Erbvertrag ungültig oder muss man wieder zum Notar?
Im voraus besten Dank
Karl-Heinz
-----------------
" "
Wird damit der Erbvertrag ungültig oder muss man wieder zum Notar?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Es wurde vor 10 Jahren ein Erbvertrag abgeschlossen
und Gütertrennung vereinbart.
Das ist kein Erb
vertrag, sondern ein Ehe
vertrag. Der Güterstand kann nur in einem notariellen abgeändert werden.
-----------------
" "
Das neue Testament muss nicht notariell gemacht werden, aber die Aufhebung des notariellen Erbvertrages erfordert eine entsprechende notarielle Urkunde (das wird billiger als Aufhebung plus Testament, das sind nun mal zwei unabhängige Punkte).
Durch den Erbvertrag kann man nämlich die darin genannten Dinge nicht mehr anderweitig vererben, daran ändert auch ein Testament nichts.
Soll die Gütertrennung eigentlich auch entfallen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
cruncc1 kam dazwischen mit einem Aspekt, den ich nicht beachtet habe: Ist das NUR ein Ehevertrag? Der hat keine Verfügungen von Todes wegen und dementsprechend nichts mit Testamenten zu tun. Der ist dann höchstens ein Thema für Pflichtteilsberechnungen etc.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
1 Antworten