Hallo,
bekomme ich trotz Scheidung 1972 eine Witwenrente aus meiner 1. Ehe? Die 2te. Ehefrau ist vor meinem 1. Ehemann verstorben (ist also keiner mehr da, der Ansprüche stellt, ich war erheblich jünger als mein damaliger Mann).
In Kürze erhalte ich auch normale Altersrente und ich habe mich gefragt, ob ich eine Witwenrente aus 1. Ehe noch dazu beanspruchen kann.
Danke
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Witwenrente aus 1. Ehe (geschieden 1972)
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Frage solltest Du im Sozialrecht stellen. Das hat nichts mit Erbrecht zu tun.
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Scheinbar haben Sie ja nochmal geheiratet. Und damit darauf verzichtet.
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ja, gerne, im Sozialrecht also stelle ich die Frage nochmals.
2. ich war inzwischen noch 2 mal verheiratet und bin wieder geschieden. aber ich habe nie auf was verzichtet!
Danke und Gruß
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@ moochi: bei einer Scheidung nach dem Verschuldensprinzip sind die Voraussetzungen für eine Witwenrente nach Scheidung sehr eng. Ich hab schon im Sozialrecht geantwortet, hier nochmals, weil so kurz und schmerzlos.
1. keine neue Verehelichung
2. Unterhaltsleistungen das Mannes bis zu seinem Tod.
wirdwerden
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Anspruch auf eine sogenannte Geschiedenenwitwenrente hat man dann , wenn die Ehe vor 1977 geschieden worden ist und der Exmann bis zu seinem Tode Unterhalt zahlen musste. Dabei ist es völlig unrelevant, aus welchen Gründen die Ehe geschieden worden ist. Wenn Du aber danach noch zweimal geheiratet hast, hast Du keinen Anspruch mehr .
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Danke für die Antwort.
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