Hallo,
folgende Situation:
der Vater ist Juni 2003 gestorben, kein Testament, Ehefrau und zwei Kinder.
Wo bekomme ich Auskunft, ob ein Erbschein erstellt wurde, bzw. wo beantrage ich einen Erbschein.
Was muss ich tun, um Auskunft über die Erbmasse zu bekommen ?
Anwaltszwang ?
vielen Dank
Wo beantrage ich einen Erbschein?
20. Oktober 2004
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Frage vom 20. Oktober 2004 | 10:26
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 19x hilfreich)
Wo beantrage ich einen Erbschein?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2004 | 10:58
Von
Status: Unbeschreiblich (46250 Beiträge, 16407x hilfreich)
Den Erbschein kann man beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen.
Die Erben sind untereinander auskunftspflichtig.
Anwaltszwang besteht nicht. Wenn die Auskunft jedoch verweigert wird oder ein fehlerhafter Erbschein ausgestellt wurde, ist die Hinzuziehung eines Anwaltes jedoch ratsam.
#2
Antwort vom 20. Oktober 2004 | 11:06
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 215x hilfreich)
"Den Erbschein kann man beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen."
ZUständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
Gruß
Rpfl.
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