Die Schenkung meines Elternhauses an meine Schwester ist ohne mein Wissen passiert und ich wurde im Nachhinnein informiert.
Woher bekomme ich ausführliche Infos zur Schenkung selbst?
Was kann es da für eingeschlossene Forderungen oder Bedingungen meiner Eltern geben, woher erfahre ich diese (Eltern verstorben) ?
Woher bekomme ich ausführliche Infos zur Schenkung selbst?
16. Juli 2006
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Frage vom 16. Juli 2006 | 16:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Woher bekomme ich ausführliche Infos zur Schenkung selbst?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. Juli 2006 | 17:06
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1088x hilfreich)
Zu Lebzeiten können die Eltern mit ihrem Eigentum verfahren, wie sie wollen, also auch verschenken. Informationen über eine Schenkung dürfte es nicht geben, natürlich aber eine entsprechende Eintragung im Grundbuch.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 20. Juli 2006 | 17:50
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 29x hilfreich)
Ein Anspruch auf den Pflichtteil besteht auch auf Schenkungen, die 10 Jahre vor dem Eintritt des Erbfalls ausgeführt wurden.
Stichwort Pflichtteilergänzungsanspruch.
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#3
Antwort vom 20. Juli 2006 | 18:07
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 843x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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