Frage zum Niesbrauchrecht,
ich bewohne ein Einfamilienhaus sein 10Jahren, mit dem Eintrag im Grundbuch.
Nun wollen Oma und Opa das Haus verkaufen, aus gesundheitlichen Gründen.
Meine Frage ist was kann ich dagegen tun.:(
Gruß
>Anke
Wohnrecht, Verkauf bei Niesbrauchrecht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ja das kommt ganz auf die Formulierung des Nießbrauchsrechts an. Ist es zum Beispiel lebenslänglich?
Oft wird ein Vorkaufsrecht für den "Nießbraucher" vereinbart.
Die Großeltern können das Haus zwar verkaufen, allerdings nicht so einfach ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht umgehen. Das heißt, ein Verkauf an einen Fremden ist nur MIT Nießbrauchsrecht möglich, es sei denn du verzichtest auf dieses Recht. Das heißt dann aber auch, dass das Haus eigentlich unverkäuflich ist. Denn wer kauft ein Haus, dass er nicht selbst nutzen bzw. keinen finanziellen Profit (Miete) erzielen kann.
@peron,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich werde gleich mal im Grundbuchauszug nachsehen.
Gruß Anke
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