Wohnrecht ? ? ?

25. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)
Wohnrecht ? ? ?

Halli Hallo erst mal ! ! !

Meine Informationen sind zwar etwas spärlich aber je es dreht sich um meinen besten Freund und dessen Mama.

Diese beiden wohnen in einem Haus seit 70 Jahren (Mama) und er seit 40 Jahren. Vor ca 2 Jahren hat die Schwester seiner Mama das Haus verkauft, und die die Verwandschaft konnte Ihrer endlosen Gier nicht standhalten, und es liefen wie in solchen Situationen ein paar Dinge die mal bis zum Himmel nicht gerade angenehm riechen.

Soweit ich mich informiert habe ist z.B bei einem lebenslangen ja ein Eintrag im Grundbuch UNUMGÄNGLICH.

Die Hauseigentümerin war krank und im Krankenhaus, wo die Verwandschaft natürlich sofort zur stelle war und es ging um den Verkauf des Hauses.

Ich finde es einfach eine Frechheit das eine so liebe alte Dame, die von Ihrem ersten Lebenstag an und somit seit über 70 Jahren und deren Sohn KOMPLETT vom Erbe ausgeschlossen wurden und wie gemeint es obendrein noch der Hauseigentümerins Schwester war und dAZU SCHEINBAR MIT ÜBELSTEN mITTELN DAZU GEDRÄNGT WURDE.

Die derzeitigen Hauseigentümer verlangen ein FRECHE Miete von 800 €, fühlen sich für keinerlei Reperaturen verantwortlich und ja..... ich denke man kann sich in ungefähr vorstellen wobei es hierum geht.

Mir geht es eigentlich jetzt darum wo ich mich hinwenden kann wie es von der rechtlichen Seite her aussieht.

Ich bzw. auch im Namen seiner Mutter und meines besten Freundes sind für jeden Tipp mehr als nur dankbar.

Gruß und euch allen einen schönen Abend
Malcom

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1 Antwort
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

ich denke man kann sich in ungefähr vorstellen wobei es hierum geht. Darum, daß Menschen in einem Haus wohnen, welches ihnen nicht gehört und für das es anscheinend auch kein eingetragenes Wohnrecht gibt. Da kommt es dann schon vor, daß man Miete zahlen muß.
Mir geht es eigentlich jetzt darum wo ich mich hinwenden kann wie es von der rechtlichen Seite her aussieht. Nirgends. Da Sie vermutlich nicht der Vormund von Mutter oder Sohn sind, können Sie in der Sache natürlich nichts unternehmen.
Ich finde es einfach eine Frechheit das eine so liebe alte Dame, die von Ihrem ersten Lebenstag an und somit seit über 70 Jahren und deren Sohn KOMPLETT vom Erbe ausgeschlossen wurde Welches Erbe gab es denn vor 70 Jahren?

-- Editiert von muemmel am 25.09.2015 17:55

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