Hallo zusammen,
der ehemalige Lebensgefährte meiner Mutter hat lebenslanges Wohnrecht in dem von mir geerbten Haus. Dazu gehörte ursprünglich auch die Nutzung einer Garage. Diese war aber so alt, dass man sich darauf einigte statt der Instandsetzung der alten, eine Garage anzumieten. Die Anmietung erfolgte direkt über Lebensgefährten, im Gegenzug wurde dafür die monatliche "Miete" an mich gekürzt. Nun nutzt er aber keine Garage mehr und zieht weiterhin die Garagenkosten von den monatlichen Zahlungen ab. Der Abzug war nur für die Kompensation der Garage gedacht. Darf er das Geld einbehalten, auch wenn er keine Garage angemietet hat?
Danke im Voraus für die Hilfe.
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Wohnrecht - Abzug für Garage
19. September 2014
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Frage vom 19. September 2014 | 15:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht - Abzug für Garage
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 19. September 2014 | 21:05
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Die Frage können eigentlich nur Sie beantworten.
Gibt es einen Mietvertrag? Was steht da betreffend Garagennutzung drin?
Ansonsten sollte der gesunde Menschenverstand Ihre Frage beantworten können.
1.)Miete inkl. Garage 500€
2.)Miete 450 € + fremde Garage 50€ = 500€
3.)Miete ohne Garage =.......
Weshalb soll der Mann Ihrer Ansicht nach für etwas zahlen, was nicht "mehr" vorhanden ist?
Ohne Garage keine Miete für eine Garage.
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-- Editiert spatenklopper am 19.09.2014 21:06
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