Wohnrecht. Haus aber verschlossen.

17. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
cookycat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Wohnrecht. Haus aber verschlossen.

Guten Tag,
ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen.

Meine Großmutter hat ihr Wohnhaus vor einigen Jahren auf meinen Onkel überschrieben.Meine Mutter und mein anderer Onkel haben ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen auf die Räume die meine Großmutter in dem Haus bewohnt hat, samt Flur und Badezimmer (Die anderen Räume waren von meinem Onkel+seiner Frau bewohnt).

Mein Onkel ist verstorben, wodurch meine Tante quasi das Haus auf ihren Namen bekommen hat (Erbe). Sie ist daraufhin ausgezogen. Nun ist meine Großmutter in ein Pflegeheim gegangen, weil aufgrund von Krankheit es meiner Mutter nicht mehr möglich war sie weiter zu Hause zu pflegen. Meine Tante hat nun das Schloss der Vordertür gewechselt und die Tür zwischen Flur und Waschküche mit einer Holzkonstruktion verbarrikadiert. Die Hühner müssen nun zum Glück nicht sterben weil das futter in der Waschküche steht :) (Es handelt sich um ein zu einem Wohnhaus umgebauten Bauernhof). jedoch ist meine Mutter Betreuerin meiner Großmutter (Per Gericht eingessetzt usw.), kommt aber leider nicht an die Kleidung und die Unterlagen heran die meine Großmutter benötigt. U.a für Beantragung der Zahlungen für das Pflegeheim.
Das Wohnrecht meiner Mutter besteht ja weiterhin was ihr eigentlich den Zutritt zum Haus ermöglichen soll oder etwa nicht?

Was kann man da tun?

Vielen Danke schonmal im Vorraus für eure Antworten

Mit freundlichen grüßen
Martin

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4281 Beiträge, 2434x hilfreich)

Erster Schritt: Von der Tante sofort den Schlüssel verlangen, um die Räume in der Rolle der Betreuerin der Großmutter wieder betreten zu können. Wenn sie sich weigert, Polizei holen: Die Großmutter hat dort offensichtlich noch ihre Wohnung und der gerichtlich bestellten Betreuerin darf der Zugang nicht verwehrt werden.
Die Tante hätte, solange die Oma dort eine Wohnung hat, bei Austausch des Schlosses eine "angemessene" Anzahl von Schlüsseln an die oma bzw. ihre Betreuerin ausgeben müssen.

Danach sollte deine Mutter sich um ihr eigenes Wohnrecht kümmern: Natürlich darf sie dort wohnen, solange sie es aber nicht tut, ist das mit dem Zugang ungeregelt. Sie kann aber ja dort ihren Wohnsitz nehmen: einfach der Tante ankündigen, ab wann sie das zu tun gedenkt (Zweitwohnsitz reicht völlig, wenn das Wohnrecht nicht weiter eingeschränkt wurde). Also etwa "ich will mein Wohnrecht ab Oktober 2010 wahrnehmen und brauche einen Schlüssel". Sie wird die Anfertigung des Schlüssels wohl selbst bezahlen müssen, verweigert werden darf der Schlüssel nicht.
Spätestens ab Wahlnehmung des Wohnrecht muss sie sich allerdings eventuell auch an den Nebenkosten der Wohnung beteiligen. Das müßte in der Einräumung des Wohnrechts genauer erklärt sein.

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#2
 Von 
cookycat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo danke für die genaue Antwort.

Die Polizei hat mein Vater heute morgen angerufen die meinte nur sie können nichts machen und meine Großmutter hat ihr Wohnrecht sowieso verwirkt weil sie dort nichtmehr wohnt.

Das mit dem Schlüssel geht schon Ewigkeiten. Die Tante begründet die nicht Aushändigung des Schlüssel mit nicht bezahlen Rechnungen die nicht existieren.

Und meine Mutter hat einen Zweitwohnsitz bereits seid 1,5 jahren dort angemeldet.

Vorher wurden die Schlösser auch schonmal Ausgetauscht. Aber auf Verantwortung eines Anwalts haben wir die hintertür geöffnet. Nun wurde wie gesagt der hintereingang verbarrikadiert.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.09.2010 19:09:52
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)

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6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 884x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.09.2010 19:13:25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 884x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cookycat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Man kann doch nicht einfach die Möbel einer Person rausräumen die dort Wohnrecht hat. Und flamen lassen kann ich mich wo anders.

Wozu gibt es dann Wohnrecht wenn es nichts bringt? Meine Mutter hat da in den Räumen doch ein "Recht zu Wohnen".

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49190 Beiträge, 17314x hilfreich)

Es handelt sich um ein Wohnrecht und nicht um eine Wohnpflicht. Daher verliert man dieses Recht natürlich nicht mit seinem Auszug. Die Polizei greift nicht ein, da es sich um ein rein zivilrechtliches Problem handelt.

Den Zutritt kann man daher nur über eine gerichtliche Verfügung und im Zweifel mit Hilfe eines Gerichtsvollzieher durchsetzen. Damit das alles korrekt läuft, sollte man dafür einen Anwalt einschalten.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.09.2010 19:13:25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cookycat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für eure Antworten und danke an den Admin. Wenn euch noch was einfällt meldet euch doch :)

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4281 Beiträge, 2434x hilfreich)

So allmählich wird der Wortlaut des Wohnrechtes interessant. Sowas kann höchst unterschiedlich ausgeprägt sein. Welche Rechte haben also die Oma und die Mutter jeweils genau?
Vermutlich ist es aber das einfachste, das vom Anwalt prüfen zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2010 09:27:15
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 40x hilfreich)

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#13
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 515x hilfreich)

Mir ist noch etwas anderes eingefallen: hat der Onkel Kinder gehabt? Ein Testament gemacht? Zweimal nein? Dann hat seine noch lebende Mutter und unter Umständen auch seine Geschwister ein Erbrecht (u.a. an dem Haus) - lass das mal prüfen und dann würde ich einen Erbschein beantragen.

Die Polizei entscheidet übrigens nicht, ob ein Wohnrecht entfällt. Da ein Wohnrecht besteht, kann man seine Wohnung auch betreten. Ist davor ein Lattenverschlag angebracht, ist es doch ein leichtes, diesen zu entfernen? Was will die Tante dann machen - jemanden wegen Einbruchs in seine eigene Wohnung anzeigen? Es gab schon Fälle, wo Vermieter Eingänge zugemauert haben - google doch mal, ob du dazu etwas findest.

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#14
 Von 
cookycat
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Kinder sind da also das fällt weg. mittlerweile wurde die tür geöffnet. Der Verschlag war von Flur seite angebracht wir konnten jedoch nur in den Waschraum. Der Verschlag befand sich auf der anderen Türseite. Und das mit der Anzeige is gar ned so weit weg :) wir haben eine Anzeige bekommen weil wir das Schloss der Hintertür aufgebohrt haben mit dem tatverdacht auf Hausfriedensbruch. Unser Anwalt sagte auf seine Verantwortung sollen wir dies tun. Die Anzeige hat sich aber auch mittlerweile aufgelöst. Naja nun gehts quasi in die 2. Runde meine oma ist in der letzten Woche verstorben und der Vertrag zur hausüberschreibung sah vor das von besagter Person die Beerdigungskosten getragen werden als Gegenleistung zum hauseigentum. naja jeder kann sich vorstellen was jetzt anliegt. tante sagt "Nein da will ich nichts mit zu tun haben" und wir sitzen auf den Kosten.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 515x hilfreich)

Dann lass mal prüfen, ob der Vertrag (deine Mutter ist ja Erbin) eventuell angefochten werden kann (also die Überschreibung). Das würde dann natürlich auch das Wohnrecht deiner Mutter betreffen.

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