Hallo,
die Eltern haben der Tochter das Haus überschrieben.
Sie bekamen dafür lebenslanges Wohnrecht u.eine leibrente.
Die Tochter ist verstorben, der Vater lebt auch nicht mehr.
Die Mutter hat das Haus zur 1/2 wieder geerbt, lebt aber schon seit Jahren dement im Pflegeheim
Es git noch drei andere Erben die je zu 1/6 geerbt haben.
Das Haus wurde durch einen Gutachter als unbewohnbar eingestuft,das heißt Abriß empfohlen.
Es kann keine Miete mehr für das Haus mehr erziehlt werden.
Besteht weiterhin ein Wohnrecht für die Mutter, muß weiterhin die volle Leibrente gezahlt werden?
Vielen Dank für Antworten, MfG
Wohnrecht-Leibrente
4. Oktober 2007
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Frage vom 4. Oktober 2007 | 01:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht-Leibrente
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2007 | 10:17
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Hallo Birgit,
das Wohnrecht kann die Mutter realsistisch gesehen nie mehr wahrnehmen. Die Pflicht zur Zahlung der Leibrente besteht weiterhin durch die Erbengemeinschaft der verstorbenen Tochter (reduziert durch den Anteil der Mutter).
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