Wohnrecht Nachlass

17. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go551685-65
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht Nachlass

Hallo,

angenommen ein Erbe wird mit einem Wohnrecht als Vermächtnis belastet.

Mindert dieses Wohnrecht die Berechnungsgrundlage für einen Pflichtteil?

Die Wohnung ist ja durch das Wohnrecht weitaus weniger wert. Andererseits wird das Wohnrecht ja erst beim Erbfall vergeben.

Gibt es da einen Paragraphen im BGB der das regelt?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von go551685-65):
Mindert dieses Wohnrecht die Berechnungsgrundlage für einen Pflichtteil?


Nein

Zitat (von go551685-65):
Gibt es da einen Paragraphen im BGB der das regelt?


§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB

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#2
 Von 
go551685-65
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Da steht aber nichts darüber?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von go551685-65):
Da steht aber nichts darüber?


Doch:

(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Der gesetzliche Erbteil ist der Erbteil, den jemand für den Fall bekommt, dass kein Testament vorliegt. Ohne Testament gibt es auch kein Vermächtnis. Damit ist wiederum klar, dass ein Vermächtnis gleich welcher Art keinen Einfluss auf die Höhe des Pflichtteils hat.

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