Hallo,
angenommen ein Erbe wird mit einem Wohnrecht als Vermächtnis belastet.
Mindert dieses Wohnrecht die Berechnungsgrundlage für einen Pflichtteil?
Die Wohnung ist ja durch das Wohnrecht weitaus weniger wert. Andererseits wird das Wohnrecht ja erst beim Erbfall vergeben.
Gibt es da einen Paragraphen im BGB der das regelt?
Danke
Wohnrecht Nachlass
17. April 2022
Thema abonnieren
Frage vom 17. April 2022 | 17:10
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht Nachlass
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. April 2022 | 01:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
ZitatMindert dieses Wohnrecht die Berechnungsgrundlage für einen Pflichtteil? :
Nein
ZitatGibt es da einen Paragraphen im BGB der das regelt? :
§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB
#2
Antwort vom 19. April 2022 | 00:42
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Da steht aber nichts darüber?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. April 2022 | 00:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
ZitatDa steht aber nichts darüber? :
Doch:
(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Der gesetzliche Erbteil ist der Erbteil, den jemand für den Fall bekommt, dass kein Testament vorliegt. Ohne Testament gibt es auch kein Vermächtnis. Damit ist wiederum klar, dass ein Vermächtnis gleich welcher Art keinen Einfluss auf die Höhe des Pflichtteils hat.
Und jetzt?
Schon
268.121
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten