Wohnrecht - Nachlasskosten

12. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sven9570
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnrecht - Nachlasskosten

Hallo,

angenommen es wird mir eine Wohnung vererbt. Einer anderen Person wird ein Wohnrecht in dieser Wohnung vererbt und wieder eine andere Person möchte seinen Pichtteil ausbezahlen.

Ich bin Erbe, muss der Person mit dem Wohnrecht aber das Vermächtnis einräumen und im Grundbuch ein Wohnrecht eintragen lassen. Dafür fallen Notar und Grundbuchkosten an.

Zählen diese Kosten zu den Erbfallschulden, also darf man diese Kosten vom Bruttoerbe abziehen und damit den Pflichtteil anteilsmäßig mindern?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Sven9570):
Zählen diese Kosten zu den Erbfallschulden, also darf man diese Kosten vom Bruttoerbe abziehen und damit den Pflichtteil anteilsmäßig mindern?

M.E. nein.

Das Wohnrecht mindert aber den Pflichtteilsanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das Wohnrecht mindert aber den Pflichtteilsanspruch.


Das ist falsch. Das Wohnrecht mindert den Pflichtteilsanspruch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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