Hallöchen,
mein Freund hat bezogen auf die Wohnung im gemeinsamen Haus der Familie Wohnrecht auf Lebenszeit. Dies kann er, so hat er es auch vor, ab 2021 abtreten und erhält dafür einen Ablösebetrag. Wenn er nun aber schon vorher ausziehen möchte, ist er dann berechtigt, die Wohnung unterzuvermieten, bis er sein Wohnrecht abtreten kann?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Lisa
Wohnrecht = Vermietung möglich?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Das ergibt sich aus der Bewilligung (Vertrag), die der Grundbucheintragung zugrunde liegt.
I.d.R. kann er die Wohnung selbst nutzen, aber nicht vermieten.
Achso okay,
in der Grundbucheintragung steht dazu leider nichts.
vielen Dank für die Information!
-- Editiert von li.sa am 15.08.2016 13:43
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Was steht denn im Vertrag?
Wohnrecht ist Wohnrecht und kein Nießbrauch, daher würde ich sagen, dass untervermieten nicht geht. Meist steht auch was im Vertrag, dass das Wohnrecht erlischt, wenn es so und so lange nicht genutzt wurde.
Aus welchem Grund darf er erst 2021 das Wohnrecht abtreten? Kann man das nicht vorher schon machen? Aber Untervermietung schließe ich, wenn es wirklich ein reines Wohnrecht ist, aus.
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