Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand ein paar nützliche Erfahrungen und Tipps mitteilen.
2017 habe ich das Haus meines Vaters geerbt. Ich bewohne das Haus selbst im DG. Im EG hat die Frau meines Vaters ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Dieses nutzt sie seit über 3 Jahren nicht mehr. Sie kümmert sich auch nicht um die Wohnung, sprich es wurde in den 3 Jahren kein einziges Mal gelüftet, Wasserleitungen werden nie gespült, Wohnung ist zugemüllt, da sie diese nur als Abstellort benutzt. Beheizt wird die Wohnung nur wenn ich jährlich hinterher renne und sie dazu auffordere, diesen Winter sind ALLE Fenster zugefroren gewesen. Sie kommt ihren Pflichten gar nicht mehr nach. Nun bin ich seit längerem beim Anwalt und dieser riet mir nun dazu Klage einzureichen, da sie auch auf seine Schreiben kaum bis gar nicht eingeht.
Hatte jemand bereits einen ähnlichen Fall und kann mir einen wertvollen Tipp geben? Was soll ich am besten tun? Ausbezahlen kann ich sie nicht, ich bekomme keinen Kredit von der Bank, und bin auch nicht in der Lage dies zu stemmen.
Danke schon Mal und Liebe Grüße
Wohnrecht - Wohnung steht leer und verkommt
1. Februar 2023
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Frage vom 1. Februar 2023 | 16:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht - Wohnung steht leer und verkommt
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#1
Antwort vom 1. Februar 2023 | 16:36
Von
Status: Weiser (17721 Beiträge, 6002x hilfreich)
Was ist denn dein Ziel?ZitatWas soll ich am besten tun? :
#2
Antwort vom 1. Februar 2023 | 17:06
Von
Status: Unbeschreiblich (36479 Beiträge, 6150x hilfreich)
Und ? Hast du das bereits gemacht? Was meint der Anwalt, was solltest du erklagen? Oder würde er das in deinem Auftrag tun?ZitatNun bin ich seit längerem beim Anwalt und dieser riet mir nun dazu Klage einzureichen, :
Wo kann man lesen, was ihre Pflichten sind? Gibt es etwas Lesbares zum Wohnrechtsvertrag?ZitatIm EG hat die Frau meines Vaters ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. :
Soll sie etwas für das eingetragene Wohnrecht zahlen, wenn sie auszieht bzw. dauerhaft nicht dort wohnt? Steht dazu etwas im Vertrag?
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#3
Antwort vom 1. Februar 2023 | 19:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWo kann man lesen, was ihre Pflichten sind? Gibt es etwas Lesbares zum Wohnrechtsvertrag? :
Soll sie etwas für das eingetragene Wohnrecht zahlen, wenn sie auszieht bzw. dauerhaft nicht dort wohnt? Steht dazu etwas im Vertrag?
Stichwort Nutzungsentschädigung
Ja der Anwalt reicht die Klage ein.
Pflichten sind zB Instandhaltung der Wohnung, ordentliches Beheizen der Wohnung, Hausordnung wie Kehrwoche oder Schnee räumen, Zahlung der Nebenkosten wie Wasser oder Strom, natürlich wurde nicht fest gelegt wie oft man lüften muss etc, mein Vater ging ja auch nicht davon aus, dass die Wohnung dann jahrelang leer stehen würde aber all diese Dinge müssten dann gerichtlich geklärt werden, mich hätte auch interessiert, ob jemand bereits einen ähnlichen Fall hatte.
#4
Antwort vom 1. Februar 2023 | 22:08
Von
Status: Lehrling (1742 Beiträge, 212x hilfreich)
ZitatIm EG hat die Frau meines Vaters ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Dieses nutzt sie seit über 3 Jahren nicht mehr. :
Man hätte von vorne herein festlegen sollen, dass das Wohnrecht bei Auszug der Dame erlischt...das wurde aber anscheinend versäumt und ist nun nicht mehr zu ändern.
ZitatWas soll ich am besten tun? :
Dem Rat deines Anwalts folgen und Klage einreichen.
Vielleicht kann man sich im Zuge dessen darauf verständigen, dass das Wohnrecht aufgegeben wird.
#5
Antwort vom 1. Februar 2023 | 23:38
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMan hätte von vorne herein festlegen sollen, dass das Wohnrecht bei Auszug der Dame erlischt...das wurde aber anscheinend versäumt und ist nun nicht mehr zu ändern. :
Ja leider lebt mein Vater nicht mehr und man kann es nicht mehr Rückgängig machen, er wollte ihr einfach nur zusichern, dass sie ein Dach über dem Kopf hat. Leider ist die Frau sehr schwierig und will das Wohnrecht ohne Zahlung als Gegenleistung nicht aufgeben, was für mich aber unmöglich stemmbar ist.
#6
Antwort vom 1. Februar 2023 | 23:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMan hätte von vorne herein festlegen sollen, dass das Wohnrecht bei Auszug der Dame erlischt...das wurde aber anscheinend versäumt und ist nun nicht mehr zu ändern. :
Ja leider lebt mein Vater nicht mehr und man kann es nicht mehr Rückgängig machen, er wollte ihr einfach nur zusichern, dass sie ein Dach über dem Kopf hat. Leider ist die Frau sehr schwierig und will das Wohnrecht ohne Zahlung als Gegenleistung nicht aufgeben, was für mich aber unmöglich stemmbar ist.
#7
Antwort vom 2. Februar 2023 | 00:41
Von
Status: Unbeschreiblich (128189 Beiträge, 40943x hilfreich)
Zitatnatürlich wurde nicht fest gelegt wie oft man lüften muss :
In dem Falle wohl 0,0, maximal 1x im Monat.
#8
Antwort vom 2. Februar 2023 | 10:29
Von
Status: Weiser (17721 Beiträge, 6002x hilfreich)
Warum sollte die Hausordnung für deine Stiefmutter Gültigkeit haben? Hat sie zugestimmt sich freiwillig an diese zu halten? Lüften, heizen,......... Ich sehe hier schlechte Karten für dich. Für Schäden wird deine Stiefmutter aufkommen müssen.ZitatHausordnung wie Kehrwoche oder Schnee räumen, :
Nochmal meine Frage an dich: Was ist dein Ziel?
#9
Antwort vom 2. Februar 2023 | 11:24
Von
Status: Unbeschreiblich (36479 Beiträge, 6150x hilfreich)
Nö, ich nicht.Zitatmich hätte auch interessiert, ob jemand bereits einen ähnlichen Fall hatte. :
Aber Anwälte und Gerichte vermutlich durchaus.
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