Wohnrecht - Wohnung steht leer und verkommt

1. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nicolle123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht - Wohnung steht leer und verkommt

Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand ein paar nützliche Erfahrungen und Tipps mitteilen.
2017 habe ich das Haus meines Vaters geerbt. Ich bewohne das Haus selbst im DG. Im EG hat die Frau meines Vaters ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Dieses nutzt sie seit über 3 Jahren nicht mehr. Sie kümmert sich auch nicht um die Wohnung, sprich es wurde in den 3 Jahren kein einziges Mal gelüftet, Wasserleitungen werden nie gespült, Wohnung ist zugemüllt, da sie diese nur als Abstellort benutzt. Beheizt wird die Wohnung nur wenn ich jährlich hinterher renne und sie dazu auffordere, diesen Winter sind ALLE Fenster zugefroren gewesen. Sie kommt ihren Pflichten gar nicht mehr nach. Nun bin ich seit längerem beim Anwalt und dieser riet mir nun dazu Klage einzureichen, da sie auch auf seine Schreiben kaum bis gar nicht eingeht.
Hatte jemand bereits einen ähnlichen Fall und kann mir einen wertvollen Tipp geben? Was soll ich am besten tun? Ausbezahlen kann ich sie nicht, ich bekomme keinen Kredit von der Bank, und bin auch nicht in der Lage dies zu stemmen.
Danke schon Mal und Liebe Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17721 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Nicolle123):
Was soll ich am besten tun?
Was ist denn dein Ziel?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36479 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Nicolle123):
Nun bin ich seit längerem beim Anwalt und dieser riet mir nun dazu Klage einzureichen,
Und ? Hast du das bereits gemacht? Was meint der Anwalt, was solltest du erklagen? Oder würde er das in deinem Auftrag tun?
Zitat (von Nicolle123):
Im EG hat die Frau meines Vaters ein lebenslanges Wohnrecht erhalten.
Wo kann man lesen, was ihre Pflichten sind? Gibt es etwas Lesbares zum Wohnrechtsvertrag?

Soll sie etwas für das eingetragene Wohnrecht zahlen, wenn sie auszieht bzw. dauerhaft nicht dort wohnt? Steht dazu etwas im Vertrag?
Stichwort Nutzungsentschädigung

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Nicolle123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo kann man lesen, was ihre Pflichten sind? Gibt es etwas Lesbares zum Wohnrechtsvertrag?

Soll sie etwas für das eingetragene Wohnrecht zahlen, wenn sie auszieht bzw. dauerhaft nicht dort wohnt? Steht dazu etwas im Vertrag?
Stichwort Nutzungsentschädigung


Ja der Anwalt reicht die Klage ein.

Pflichten sind zB Instandhaltung der Wohnung, ordentliches Beheizen der Wohnung, Hausordnung wie Kehrwoche oder Schnee räumen, Zahlung der Nebenkosten wie Wasser oder Strom, natürlich wurde nicht fest gelegt wie oft man lüften muss etc, mein Vater ging ja auch nicht davon aus, dass die Wohnung dann jahrelang leer stehen würde aber all diese Dinge müssten dann gerichtlich geklärt werden, mich hätte auch interessiert, ob jemand bereits einen ähnlichen Fall hatte.

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1742 Beiträge, 212x hilfreich)

Zitat (von Nicolle123):
Im EG hat die Frau meines Vaters ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Dieses nutzt sie seit über 3 Jahren nicht mehr.


Man hätte von vorne herein festlegen sollen, dass das Wohnrecht bei Auszug der Dame erlischt...das wurde aber anscheinend versäumt und ist nun nicht mehr zu ändern.

Zitat (von Nicolle123):
Was soll ich am besten tun?


Dem Rat deines Anwalts folgen und Klage einreichen.

Vielleicht kann man sich im Zuge dessen darauf verständigen, dass das Wohnrecht aufgegeben wird.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Nicolle123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Man hätte von vorne herein festlegen sollen, dass das Wohnrecht bei Auszug der Dame erlischt...das wurde aber anscheinend versäumt und ist nun nicht mehr zu ändern.


Ja leider lebt mein Vater nicht mehr und man kann es nicht mehr Rückgängig machen, er wollte ihr einfach nur zusichern, dass sie ein Dach über dem Kopf hat. Leider ist die Frau sehr schwierig und will das Wohnrecht ohne Zahlung als Gegenleistung nicht aufgeben, was für mich aber unmöglich stemmbar ist.

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#6
 Von 
Nicolle123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Man hätte von vorne herein festlegen sollen, dass das Wohnrecht bei Auszug der Dame erlischt...das wurde aber anscheinend versäumt und ist nun nicht mehr zu ändern.


Ja leider lebt mein Vater nicht mehr und man kann es nicht mehr Rückgängig machen, er wollte ihr einfach nur zusichern, dass sie ein Dach über dem Kopf hat. Leider ist die Frau sehr schwierig und will das Wohnrecht ohne Zahlung als Gegenleistung nicht aufgeben, was für mich aber unmöglich stemmbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128189 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Nicolle123):
natürlich wurde nicht fest gelegt wie oft man lüften muss

In dem Falle wohl 0,0, maximal 1x im Monat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17721 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Nicolle123):
Hausordnung wie Kehrwoche oder Schnee räumen,
Warum sollte die Hausordnung für deine Stiefmutter Gültigkeit haben? Hat sie zugestimmt sich freiwillig an diese zu halten? Lüften, heizen,......... Ich sehe hier schlechte Karten für dich. Für Schäden wird deine Stiefmutter aufkommen müssen.

Nochmal meine Frage an dich: Was ist dein Ziel?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36479 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Nicolle123):
mich hätte auch interessiert, ob jemand bereits einen ähnlichen Fall hatte.
Nö, ich nicht.
Aber Anwälte und Gerichte vermutlich durchaus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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