Wohnrecht auf Lebenszeit Erbschaftssteuer

31. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Windhunde
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit Erbschaftssteuer

Mein Vermieter (nicht mit mir verwandt) hat mir in seinem Testament ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt zu einem festgeschriebenen Mietzins. Muss ich für dieses Wohnrecht Erbschaftssteuer entrichten und wenn ja, wonach bemisst sich diese? Wie wird die Miete, die ich zahle, darauf angerechnet?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50077 Beiträge, 17548x hilfreich)

Das Wohnrecht und die Miete werden in einem Kapitalwert umgerechnet auf Basis Deiner statistischen Restlebenserwartung zum Zeitpunkt des Erbfalls und einer angemessenen Verzinsung.

Die Differenz unterliegt der Erbschaftsteuer, wobei Du einen Freibetrag von 20.000€ hast.

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