Mein Vermieter (nicht mit mir verwandt) hat mir in seinem Testament ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt zu einem festgeschriebenen Mietzins. Muss ich für dieses Wohnrecht Erbschaftssteuer entrichten und wenn ja, wonach bemisst sich diese? Wie wird die Miete, die ich zahle, darauf angerechnet?
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Wohnrecht auf Lebenszeit Erbschaftssteuer
31. Januar 2010
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Frage vom 31. Januar 2010 | 11:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit Erbschaftssteuer
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2010 | 09:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Das Wohnrecht und die Miete werden in einem Kapitalwert umgerechnet auf Basis Deiner statistischen Restlebenserwartung zum Zeitpunkt des Erbfalls und einer angemessenen Verzinsung.
Die Differenz unterliegt der Erbschaftsteuer, wobei Du einen Freibetrag von 20.000€ hast.
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