Hallo,
vor ca. 6 Jahren habe ich unser Elternhaus übernommen.
Meine 2 Schwestern wurden damals ausbezahlt und für meine Mutter
wurde ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen. Es handelt sich um ein 2-Familienhaus. D.h. meine Mutter bewohnt eine Wohnung, meine Familie und ich wohnen in der anderen Wohnung.
Im nachhinein hat sich diese Form der Zusicherung einer Wohnung als steuerlich eher nachteilig erwiesen. Ist es möglich, mit Zustimmung meiner Mutter natürlich, im Nachhinein das Wohnrecht auf Lebenszeit in eine andere Form zu wandeln?
Was gibt es da? Was ist da steuerlich sinnvoller? Wie geht das vor sich?
Mfg
smax100
Wohnrecht auf Lebenszeit ändern
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn beide Seiten damit einverstanden sind, dann kann man solche Vereinbarungen auch ändern.
Ich würde Deiner Mutter aber dringend davon abraten, auf das Wohnrecht zu verzichten.
Jedwede vertragliche Gestaltung, die zu steuerlichen Einsparungen bei Dir führt, geht aus meiner Sicht zu Lasten Deiner Mutter.
Du willst Deiner Mutter das verbriefte lebenslange Recht nehmen, in der Wohnung wohnen zu dürfen, um eigene Steuervorteile geltend zu machen. Alleine dieses Ansinnen zeigt, wie außerordentlich wichtig es war, dass Deine Mutter sich dieses Wohnrecht hat eintragen lassen.
Hallo hh,
meine Mutter und ich verstehn uns sehr gut!
Es liegt mir absolut fern etwas nachteiliges für sie zu unternehmen. Mir geht es nur darum, eine vergleichbar sichere Form des Nutzungsrechtes fest zu legen, die jedoch steuerlich günstiger für mich ist. Damit man z.b. Kreditbelastungen auf diese Wohnung abschreiben könnte....
Leider habe ich keine Ahung von dem Thema sonst wüste ich ja was zu tun ist!
Evtl. Nießbrau oder eine irgendwas auf "Rentenbasis" ....
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Zum Thema gute Beziehung solltest Du Dir einmal diesen Beitrag anschauen:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=51263
Schon die Übertragung des Hauses gegen Gewährung eines Wohnrechtes setzt regelmäßig eine gute Beziehung voraus.
Die einzig steuerliche günstige Form wäre ein Mietvertrag, wo natürlich auch tatsächlich (nicht vorgetäuscht) eine Miete fließen muss. Die muss auch noch so hoch sein, dass Du eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kannst.
So einen Mietvertrag könntest Du allerdings jederzeit ohne Begründung auf Basis des § 573a BGB
kündigen.
Die einzige wirklich sichere Form des Nutzungsrechtes ist das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht.
Eine steuerlich günstige
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