Hallo,
meine Eltern haben wohnrecht auf Lebenszeit und nun wollen Sie das Objekt (da meine Mutter 7 Anteile geerbt hat) ganz haben. Nun meine Frage: Wie rechnet man das Wohnrecht auf Lebenszeit auf die Erbmasse an ? Der Betrag, den sie an die anderen Erben zahlen müssen verringert sich doch dadurch, oder ?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
Gruß
Markus
Wohnrecht auf Lebenszeit ausbezahlt ?!
15. Mai 2004
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Frage vom 15. Mai 2004 | 10:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit ausbezahlt ?!
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. Mai 2004 | 22:35
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 273x hilfreich)
Moment, verstehe ich nicht ganz.
Wenn jemand in einem fremden Objekt ein Wohnrecht hat und erwirbt das Haus im Gesamten, dann erlischt das Wohnrecht ohne weitere Folgen, weil eine neue Nutzungsberechtigung durch Eigentum entsteht. Was soll dies mit dem Erbe zu tun haben ??
Wolfgang
#2
Antwort vom 16. Mai 2004 | 22:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Oh, dann hab ich das wohl nicht richtig ausgedrückt. Meine Mutter hat den Hauptanteil am Erbe und muss nun wissen, wieviel sie den anderen Erben auszahlen muss und dafür muss sie wissen, ob das Wohnrecht auf die Erbmasse angerechnet werden kann oder nicht.
Gruß
Markus
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