Hallo.
Folgender Sachverhalt:
2005 hat mir mein Vater die Landwirtschaft übergeben und sich im Gegenzug auch ein lebenslanges Wohnrecht auf dem Hof notariell zusichern lassen. Den Hof bewohnt er seitdem mit seiner Lebensgefährtin.
Außerdem haben wir schriftlich (nicht im Notarvertrag) vereinbart das er die Grundstücke die zur Landwirtschaft gehören mit seinen Hunden (als Auslauf) betreten darf.
Nun hat die Gemeinde wohl eine Leinenpflicht für Hunde erlassen und jemand sich wohl beschwert das die Hunde meines Vaters frei auf meinen Grundstücken umherlaufen. Diese befinden sich am Ortsrand neben einem Friedhof, diesen besuchen natürlich auch viele Personen.
Nun hat mein Vater ohne mein Wissen und Einverständnis einen Drahtzaun quer über eines meiner Grundstücke gezogen.
Nun zur eigentlichen Frage:
Mit diesem Zaun bin ich ja nun überhaupt nicht einverstanden und bin ja der Meinung das ich dies so nicht hinnehmen muss und der Zaun wieder entfernt werden muss.
Ich bin gegen diesen Zaun weil es auch noch andere Sachverhalte gibt die ohne mein Wissen entstanden sind, diese werde ich aber gesondert als Frage einstellen.
Muss ich das Errichten eines Zaunes auf meinem Grundstück hinnehmen oder eher nicht?
Wohnrecht auf Lebenszeit - was ist erlaubt, was nicht?
20. Oktober 2019
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Frage vom 20. Oktober 2019 | 11:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit - was ist erlaubt, was nicht?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 18:44
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
Da alle Beteiligten noch leben -
#2
Antwort vom 20. Oktober 2019 | 18:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDa alle Beteiligten noch leben - :
Danke. Aber so die Richtige Rubrik habe ich nicht gefunden....leider. Also falls Sie mir dann da auch noch helfen können?
Und jetzt?
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