Wohnrecht auf Lebenszeit - was ist erlaubt, was nicht?

20. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.10.2019 17:29:50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit - was ist erlaubt, was nicht?

Hallo.

Folgender Sachverhalt:
2005 hat mir mein Vater die Landwirtschaft übergeben und sich im Gegenzug auch ein lebenslanges Wohnrecht auf dem Hof notariell zusichern lassen. Den Hof bewohnt er seitdem mit seiner Lebensgefährtin.
Außerdem haben wir schriftlich (nicht im Notarvertrag) vereinbart das er die Grundstücke die zur Landwirtschaft gehören mit seinen Hunden (als Auslauf) betreten darf.
Nun hat die Gemeinde wohl eine Leinenpflicht für Hunde erlassen und jemand sich wohl beschwert das die Hunde meines Vaters frei auf meinen Grundstücken umherlaufen. Diese befinden sich am Ortsrand neben einem Friedhof, diesen besuchen natürlich auch viele Personen.
Nun hat mein Vater ohne mein Wissen und Einverständnis einen Drahtzaun quer über eines meiner Grundstücke gezogen.

Nun zur eigentlichen Frage:
Mit diesem Zaun bin ich ja nun überhaupt nicht einverstanden und bin ja der Meinung das ich dies so nicht hinnehmen muss und der Zaun wieder entfernt werden muss.
Ich bin gegen diesen Zaun weil es auch noch andere Sachverhalte gibt die ohne mein Wissen entstanden sind, diese werde ich aber gesondert als Frage einstellen.

Muss ich das Errichten eines Zaunes auf meinem Grundstück hinnehmen oder eher nicht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Da alle Beteiligten noch leben - :forum:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.10.2019 17:29:50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von schneechen):
Da alle Beteiligten noch leben - :forum:


Danke. Aber so die Richtige Rubrik habe ich nicht gefunden....leider. Also falls Sie mir dann da auch noch helfen können?

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