Wohnrecht auf Lebenszeit ... was ist mit Nebenkosten?

1. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
DordiBr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 85x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit ... was ist mit Nebenkosten?

Hallo,
Sachlage: Eltern, beide verstorben, vererben Haus an Sohn 1.
Sohn 2 (geistig behindert) erbt Wohnrecht auf Lebenszeit im Obergeschoß dieses Hauses. Sohn 1 zahlt alle Kosten wie Strom, Wasser, Gas, Müllabfuhr usw., - auch für seinen Bruder - Sohn 2.
Sohn 2 also zahlt nichts - nicht einmal seinen eigenen Verbrauch. (Er bewohnt im OG Wohn/Schlafraum, Küche, Bad= 40 qm).
Meine Frage: Muß Sohn 2 nicht seinen eigenen Verbrauch selbst bezahlen?
Vielen Dank für Antworten!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wie ist das Wohnrecht denn festgehalten? Im Grundbuch?
Im Normalfall muss er natürlich seinen Verbrauch selber bezahlen.
Strom wird ja direkt mit dem Energielieferanten abgerechnet, oder ist der Wohnbereich von Sohn 2 keine eigenen Wohnung? Werden denn Müllgebühren für 2 Wohnungen berechnet?

21x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DordiBr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 85x hilfreich)

Das "kostenlose Wohnrecht auf Lebenszeit" (so stehts im Testament) ist im Grundbuch eingetragen. M. E. ist damit doch nur "keine Miete" gemeint, oder? Das Haus hat nur einen Stromzähler und Wasserzähler fürs gesamte Haus. Müllgebühren werden hier nach Personenanzahl des gesamten Hauses berechnet (also jetzt insges.2 Pers.) Sohn 2 bewohnt das Obergeschoß mit 1 Wohn/Schlafzi., eigenem Bad u. Küche.
Sohn 1 bewohnt in Parterre eigene abgeschlossene Wohnung und bezahlt alle (!)
Kosten, wäscht sogar für Sohn 2 die Wäsche unentgeltl. mit! Streit entstand jetzt, nachdem ein neuer Betreuer für Sohn 2 ernannt wurde, der meint, das sich "kostenloses Wohnrecht" auf alles bezieht!

71x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelchen280270
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,
bei uns liegt der Fall ähnlich. Es müsste doch bei Ihnen einen notariellen Vertrag geben, in dem das Wohnrecht festgehalten wurde.
Bei uns steht auch das Wohnrecht auf Lebenszeit drin und das der Hauseigentümer für die Instandhaltung der Räume des Wohnungsberechtigten aufkommen muss - ABER - das die Nebenkosten vom Wohnungsberechtigten selbst getragen werden müssen.

Schauen Sie mal nach....

Gruss

36x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
1puma
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo,
konnte nicht Sohn 1 die Betreuung für Sohn 2 übernehmen? Das könnte ich mir wesentlich angenehmer für alle Seiten vorstellen.

4x Hilfreiche Antwort

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