Wohnrecht contra Sozialamt

14. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Vaneska
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Wohnrecht contra Sozialamt

Meine Oma hat in dem mir zwischenzeitlich über meinen verstorbenen Vater vererbten Haus ein Wohnrecht.

Nunmehr meine Oma auf eigenen Wunsch aus der Wohnung ausgezogen. Aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes befürchte ich, dass sie nicht wieder nach Hause kommen kann.

Pflegestufe zwei und Rente reichen wohl nicht für die Heimunterbringung aus.

Kann das Sozialamt als Kostenträger mich zwingen, die Wohnung meiner Oma zu vermieten? Dies wäre aufgrund der räumlichen Gegebenheiten (Bad im Hausflur) nur schwerlich möglich.
Oder kann das Sozialamt Rücksprache mit dem Pflegeheim halten, und wenn sich da herausstellt, dass meine Oma wohl nicht wieder nach Hause kann, mich zwingen, einen Mieter zu suchen bzw. die fiktive Miete aus eigener Tasche zur Begelleichung der Heimkosten aufzubringen?

1.000 Dank für jede Hilfe,
Vaneska

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Das Wohnrecht ist ein persönliches Recht Deiner Oma und gilt nur für sie.

Im gegensatz zu einem Nießbrauchrecht kann man bei einem Wohnrecht die Wohnung nicht vermieten.

Da auch Deine Oma die Wohnung nicht vermieten dürfte, kann das Sozialamt auch nicht enstprechendes von Dir verlangen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vaneska
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort!!!

Kurze Frage noch:

Ist ein Unterschied zwischen einem Wohnrecht und einem Wohnungsrecht, wenn dies im Grundbuch eingetragen wurde?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

der Begriff Wohnrecht wird oft umgangssprachlich für ein Wohnungsrecht i. S.d. § 1093 BGB verwandt.

Stremggernommen kann man ein Wohnrecht auch in der Form bestellen, dass die Räume zusammen mit dem Eigentümer genutzt werden können.
Ein Wohnungsrecht beinhaltet immer eine Nutzung unter Ausschluss des Eigentümers.

Gruß
Rpfl.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vaneska
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Letzte Frage:

Dann gilt aber für ein Wohnungsrecht das gleiche wie für ein Wohnrecht? Keine Möglichkeit für das Sozialamt, mich zur Vermietung der Wohnung meiner Oma zu zwingen?

1.000 Dank

1x Hilfreiche Antwort

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