Im Jahr 2012 haben meine Großeltern (mein Großvater lebt noch) meiner Mutter ein Haus im Wege eines notariellen Erbvertrags übertragen. Gleichzeitig wurde in diesem Vertrag ein bindendes Vermächtnis zugunsten von mir (dem Sohn der Mutter) aufgenommen. Danach soll das Haus nach dem Tod meiner Mutter direkt an mich übergehen. Diese Verpflichtung haben meine Großeltern ausdrücklich angenommen. Eine Änderung dieses Vermächtnisses ist nur mit ihrer Zustimmung möglich.
Etwa zehn Jahre nach Abschluss des Vertrags hat meine Mutter erneut geheiratet und ihrem neuen Ehemann ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht an dem Haus eingeräumt. Dieses Wohnrecht wurde auch im Grundbuch eingetragen.
Im Erbvertrag steht nicht ausdrücklich, dass das Haus lastenfrei übergehen soll. Aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war es frei von Belastungen. Mein Großvater hat inzwischen bestätigt, dass es immer ihr gemeinsames Ziel war, das Haus vor fremden Einflüssen (z. B. durch einen neuen Partner) zu schützen und sicherzustellen, dass es nach dem Tod meiner Mutter vollständig auf mich übergeht.
Laut dem Wohnrecht darf der neue Ehemann unentgeltlich im Haus wohnen und ist nur für Schönheitsreparaturen zuständig. Alle anderen Pflichten (z. B. Instandhaltung, Kosten) würden mir überlassen, obwohl ich das Haus weder nutzen noch frei darüber verfügen kann.
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Frage an das Forum:
Ist dieses Wohnrecht rechtlich wirksam gegenüber mir als Vermächtnisnehmer? Oder stellt es eine unzulässige Beeinträchtigung des vertraglich festgelegten Vermächtnisses dar?
Mein Großvater ist bereit, mich zu unterstützen, weil er der Meinung ist, dass der Erbvertrag so etwas eigentlich ausschließen wollte.
Wie stehen die Chancen, rechtlich gegen das Wohnrecht vorzugehen oder es löschen zu lassen
Wohnrecht im Widerspruch zum Erbvertrag
8. Juni 2025
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Frage vom 8. Juni 2025 | 18:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht im Widerspruch zum Erbvertrag
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#1
Antwort vom 9. Juni 2025 | 09:55
Von
Status: Legende (19020 Beiträge, 6956x hilfreich)
Tja, wozu wohl gibt es Rechtsanwälte?
Du brauchst Rechtsberatung - ein Meinungsforum hilft dir nix.
#2
Antwort vom 10. Juni 2025 | 20:57
Von
Status: Richter (8487 Beiträge, 4629x hilfreich)
ZitatIm Jahr 2012 haben meine Großeltern (mein Großvater lebt noch) meiner Mutter ein Haus im Wege eines notariellen Erbvertrags übertragen. :
Mit einem Erbvertrag wird keine Immobilie übertragen.
Der Erbvertrag wird erst nach dem Tod des Testierers eröffnet. Zu Lebzeiten spielen die Vereinbarungen keine Rolle.
ZitatWie stehen die Chancen, rechtlich gegen das Wohnrecht vorzugehen oder es löschen z :
Es gibt keinen Anspruch auf Löschung des Wohnrechts.
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#3
Antwort vom 11. Juni 2025 | 10:06
Von
Status: Weiser (17869 Beiträge, 6030x hilfreich)
Wie ist das denn passiert? Das Haus dürfte deiner Mutter doch noch gar nicht voll gehören. Als die Großmutter starb ging doch wohl nur ein Teil des Hauses an deine Mutter über. Diese hätte also gar kein Wohnrecht eintragen lassen können ohne Zustimmung des Großvaters.ZitatEtwa zehn Jahre nach Abschluss des Vertrags hat meine Mutter erneut geheiratet und ihrem neuen Ehemann ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht an dem Haus eingeräumt. :
Da muss noch irgendetwas in deiner Erzählung fehlen. Wie konnte das Wohnrecht eingetragen werden?
#4
Antwort vom 11. Juni 2025 | 11:23
Von
Status: Unbeschreiblich (49375 Beiträge, 17365x hilfreich)
ZitatDas Haus dürfte deiner Mutter doch noch gar nicht voll gehören. :
Woraus sollte sich das ergeben? Die Mutter ist laut Sachverhalt uneingeschränkte Alleineigentümerin.
ZitatAls die Großmutter starb ging doch wohl nur ein Teil des Hauses an deine Mutter über. :
Das Haus wurde bereits zu Lebzeiten der Großeltern an die Mutter übertragen.
ZitatDa muss noch irgendetwas in deiner Erzählung fehlen. Wie konnte das Wohnrecht eingetragen werden? :
Dass etwas fehlen würde ist jedenfalls nicht offensichtlich. Warum sollte die Mutter bei dem dargestellten Sachverhalt ein Problem gehabt haben, ein Wohnrecht zu Gunsten ihres neuen Ehemannes eintragen zu lassen. Das war problemlos möglich.
Im Übrigen schließe ich mich der Antwort von @cruncc1 an.
#5
Antwort vom 11. Juni 2025 | 11:46
Von
Status: Weiser (17869 Beiträge, 6030x hilfreich)
Diese Darstellung fehlt bisher. Wozu hätte man denn dann einen Erbvertrag benötigt?ZitatDas Haus wurde bereits zu Lebzeiten der Großeltern an die Mutter übertragen. :
-- Editiert von User am 11. Juni 2025 11:49
#6
Antwort vom 11. Juni 2025 | 12:07
Von
Status: Philosoph (12169 Beiträge, 4469x hilfreich)
ZitatDiese Darstellung fehlt bisher. :
Erster Satz im EP.
ZitatWozu hätte man denn dann einen Erbvertrag benötigt? :
Damit das Haus nach dem Tot der Mutter auf deren Sohn übergeht.
ZitatMein Großvater hat inzwischen bestätigt, dass es immer ihr gemeinsames Ziel war, das Haus vor fremden Einflüssen (z. B. durch einen neuen Partner) zu schützen und sicherzustellen, dass es nach dem Tod meiner Mutter vollständig auf mich übergeht. :
Da war der damaligen Vertrag, der ja bereits eklatante Regelungslücken aufweist wohl nicht das wirklich richtige Mittel...
Das hätte wohl besser per Testament und Vor- Schlusserbenregelung gemacht werden sollen, aber was hilfts, die Sache ist durch.
Aber wegen der Regelungslücken mal die Frage, wurde ein Veräußerungsverbot in den Vertrag mit aufgenommen?
Nicht, dass nach dem Tot der Mutter, kein Haus zur Erfüllung des Vermächtnisses mehr vorhanden ist....
-- Editiert von User am 11. Juni 2025 12:11
#7
Antwort vom 11. Juni 2025 | 14:04
Von
Status: Weiser (17869 Beiträge, 6030x hilfreich)
Da steht:ZitatErster Satz im EP. :
Zitatein Haus im Wege eines notariellen Erbvertrags übertragen. :
Und genau das ist für mich nicht klar. Durch einen Erbvertrag wechselt keine Immobilie den Eigentümer.
Dadurch, dass der Erbvertrag anscheinend nichts wirklich ausschließt, ist dieser eigentlich überflüssig.
Ein Erbvertrag kommt eigentlich auch erst nach dem Tod des Erblassers zum tragen, also was war das denn tatsächlich?
Die Immobilie wurde übertragen und nichts wurde wirklich ausgeschlossen? Ich weiß nicht was ich davon halten soll. Als Erbvertrag verstehe ich das jedenfalls nicht.
#8
Antwort vom 11. Juni 2025 | 15:07
Von
Status: Richter (8487 Beiträge, 4629x hilfreich)
ZitatDadurch, dass der Erbvertrag anscheinend nichts wirklich ausschließt, ist dieser eigentlich überflüssig. :
Nein, der Erbvertrag ist nicht überflüssig. Dieser regelt, dass der Sohn die Immo nach dem Tod der Mutter erhält.
Das spielt allerdings momentan keine Rolle.
Zitat:Ein Erbvertrag kommt eigentlich auch erst nach dem Tod des Erblassers zum tragen, also was war das denn tatsächlich?
Vermutlich ein Schenkungs-/Übertragungsvertrag.
Zitat:Die Immobilie wurde übertragen und nichts wurde wirklich ausgeschlossen?
Offensichtlich hat sich der Schenker keine Rückauflassungsvormerkung vorbehalten.
#9
Antwort vom 13. Juni 2025 | 23:26
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 12x hilfreich)
Solange die Mutter lebt, ist da nichts zu machen.
Wenn der neue Ehegatte den Erbfall der Mutter erlebt und das Wohnrecht noch besteht, kann man sich über §2288 II BGB Gedanken machen.
Danach könnte es einen Löschungsanspruch geben. Ob dessen Voraussetzungen vorliegen auch vorliegen ist jedoch eine andere Frage.
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