Wohnrecht oder Schenkung?

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Quak91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht oder Schenkung?

Hallo,
mir stellt sich aktuell die Frage, ob ich mit meinen Eltern für mich selbst ein Wohnrecht vereinbaren sollte, oder ob sie mir ihre Immobilie schenken sollten.

Wir wohnen gemeinsam im Haus meiner Eltern und ich Bewohne eine eigene Etage.

Insbesondere da beide Eltern mit Ende 50 schwer krank sind, möchte ich nicht, dass das Haus mal an den Staat fällt (zb wegen Pflegekosten). Einen Bruder habe ich übrigens auch noch, der aber nicht im Haus wohnt.

Nun stellt sich die Frage:
Sollten meine Eltern mir ein Wohnrecht einräumen oder die Immobilie übertragen? Wenn wir letzteres machen, sollte ich dann direkt einen Betrag X mit meinem Bruder ausmachen?

Ich war bereits bei 2 Notaren und habe 700 Euro für Beratung ausgegeben, aber keiner konnte mir wirklich kompetenten Rat geben... Vielleicht habt ihr eine Idee wie wir es machen sollten...?

-- Editiert von Quak91 am 25.09.2019 00:22

-- Editiert von Quak91 am 25.09.2019 00:23

-- Editiert von Quak91 am 25.09.2019 00:27

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Guten Morgen,

drei Rückfragen:

- was verstehen Sie unter "übertragen" ? Kauf, Schenkung, Teilschenkung ?
- warum wollen Sie einen "Betrag X" mit Ihrem Bruder ausmachen ?
- wie kommen Sie darauf, dass das Haus "an den Staat fällt" ?

Die einfachste Lösung dürfte wohl sein, dass Sie das Haus zum Marktwert kaufen. Dann haben die Eltern ja den Gegenwert in Geld und können Ihre spätere Pflege mindestens zu einem gewissen Teil finanzieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

Zitat:
Ich war bereits bei 2 Notaren und habe 700 Euro für Beratung ausgegeben, aber keiner konnte mir wirklich kompetenten Rat geben... Vielleicht habt ihr eine Idee wie wir es machen sollten...?


2 Notare - 5 Meinungen. Hier ist es nicht anders, hier ist aber auch nur nur ein Meinungforum. Ich würde auch den Kauf vorschlagen. Das kann man ja auch in Raten abwickeln, so wie wenn man Miete zahlt. Dazu ein eigenes Konto eröffnen ... Vielleicht gibt es da Varianten wo auch zinsmässig was bei herauskommt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Quak91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Warum sollte ich es kaufen, wenn ich es doch eh später zur Hälfte Erbe...?

Naja wenn meine Eltern es mir überschreiben würden und noch 10 Jahre leben, dann würde mein Bruder mit leeren Händen dastehen. Das möchte ich nicht. Ich möchte ihm die Hälfte von dem was ihm im Erbfall zusteht zusichern im Todesfall meiner Eltern.

Die Frage ist halt was sinnvoller ist... Wohnrecht oder überschreiben/schenken...?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Wenn Ihre Eltern Ihnen das Haus überschreiben sprechen wir hier doch von einer Schenkung ? Sie wissen, dass eine Schenkung zurückgefordert werden kann, wenn der Schenker innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung bedürftig wird ?

Ein Wohnrecht hilft Ihnen ja nur soweit, dass Sie im Haus wohnen dürfen; Eigentümer bleiben ja weiterhin Ihre Eltern. "Der Staat" kann dann immer noch verlangen, dass z.B. die Etage Ihrer Eltern vermietet wird, um Einkünfte zu generieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Insbesondere da beide Eltern mit Ende 50 schwer krank sind, möchte ich nicht, dass das Haus mal an den Staat fällt (zb wegen Pflegekosten).

Echt? ich möchte nicht über meine Steuern für deine Eltern zahlen (Pflegekosten), da deine Eltern Vermögen haben! :schock:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Quak91
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Insbesondere da beide Eltern mit Ende 50 schwer krank sind, möchte ich nicht, dass das Haus mal an den Staat fällt (zb wegen Pflegekosten).

Echt? ich möchte nicht über meine Steuern für deine Eltern zahlen (Pflegekosten), da deine Eltern Vermögen haben! :schock:


Schön, dass du das nicht möchtest... Steht hier allerdings nicht zur Debatte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31929 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Quak91):
Steht hier allerdings nicht zur Debatte.
Doch, denn deine Fragen führen unweigerlich dahin, wenn es nur das Haus als Vermögenswert gibt.
Allg.:
- Ein Haus fällt nicht an den Staat.
- Unterhaltspflichtige (hier 2 Kinder) sind für den Unterhalt ihrer Eltern verantwortlich, wenn die Eltern das nicht oder nicht mehr selbst können. Systemumkehr---
- Der Staat in Erscheinung der Sozialbehörde würde im Fall des Falles auf die Unterhaltspflichtigen zukommen und zu prüfen haben, ob diese Unterhalt zahlen können.

zum Wohnrecht:
Du hättest Wohnrecht. Trotzdem wärst du so wie dein Bruder unterhaltspflichtig gegenüber deinen Eltern.
Zitat (von Quak91):
Naja wenn meine Eltern es mir überschreiben würden und noch 10 Jahre leben, dann ...
Stell dir vor, deine Eltern leben noch 20 Jahre... im Pflegeheim.
Wenn außer den Renten deiner Eltern kein weiteres Vermögen für das Pflegeheim da ist und das nicht ausreicht --- was macht ihr dann?

Deine Idee mit der *Hausrettung* ist nicht neu. Dann nimmt es sich nicht der Staat, sondern meist Herr/Frau X als Käufer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Stell dir vor, deine Eltern leben noch 20 Jahre... im Pflegeheim.
Wenn außer den Renten deiner Eltern kein weiteres Vermögen für das Pflegeheim da ist und das nicht ausreicht --- was macht ihr dann?
Deine Idee mit der *Hausrettung* ist nicht neu. Dann nimmt es sich nicht der Staat, sondern meist Herr/Frau X als Käufer.


Dann wird die finanzielle Situation geprüft und wenn die Söhne beide nicht genug Einkommen haben, müssen sie auch nichts dazu bezahlen. Zurückgeholt wird die Schenkung ja innerhalb von 10 Jahren. Danach ist Schicht im Schacht.

Und wenn man da was bezahlen muss als Angehöriger, dann verdient man echt gut. Gerade angesichts der neuen Einkommensgrenzen ab 2020, dann erst ab einem Jahresbrutto von >100.000 EUR.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.616 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.