Wohnrecht umgehen

3. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jim-Panse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Wohnrecht umgehen

Hi Ho,

habe ein kleines,großes Problem.Und zwar sind mein Bruder und ich seit ca.1 Jahr Besitzer einer Immobilie, die leider Gottes mit einem lebenslangem Wohnrecht belastet ist, welches allerdings nicht im Grundbuch eingetragen ist, d.h die Namen meines bruders und mir stehen darin.Da derjenige,der dieses Wohnrecht hat,nicht willig ist,auszuziehen und sich auch nicht um die Instandhaltung des Hauses kümmert, suchen wir nach Möglichkeiten ihn hinauszubekommen.Wir beiden selbst leben auch noch mit im Haus im Prinzip im ständigen Konflikt.Gibt es Möglichkeiten dieses Wohnrecht anzufechten???
würde mich sehr über eine Antwort freuen.
mfg.
Jim-Panse

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"Wer nur von alten Zeiten träumt,wird keine besseren erleben."

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7 Antworten
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#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 336x hilfreich)

Wenn ein Wohnrecht nicht im Grundbuch steht, kann auch nicht das Grundstück bzw. die Immobilie mit einem solchen belastet sein. Vielmehr muß es sich um ein vertraglich vereinbartes Wohnrecht handeln.

In so einem Vertrag wird sicher Näheres vereinbart sein, also Dauer des Wohnrechts, evtl. Kündbarkeit, Pflichten des Berechtigten usw. Ob, wann und unter welchen Umständen das Wohnrecht gekündigt werden kann, ergibt sich dann daraus.

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#2
 Von 
O.S.
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Hey,
wenn ein Wohnrecht weder im Grundbuch, noch vertraglich vereinbart ist, stellt man fest, ob es sich um Leihrecht oder Mietrecht handelt.
Mietrecht ist es dann, wenn von dem Betreffenden Nebenkosten gezahlt wurden, und zwar nicht solche, wie Heizung und Wasser, sondern Grundsteuer; Schornsteinfeger etc., auch dann, wenn er ansonsten keine Kaltmiete zahlt. Dann zählen die Kündigungsregelungen des Mietrechts, also
1. Mieter zahlt nicht
2. Mieter schlägt alles kurz und klein
3. Eigenbedarf.

Leihrecht ist es, wenn man jemanden leihweise etwas zur Verfügung stellt, und wenn derjenige es nicht mehr gebrauchen kann, zurückgibt.

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#3
 Von 
Jim-Panse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

danke erst einmal für die antworten.
das wohnrecht ist per tesamet vertgelegt, es wird jedoch betont,dass sämtliche nebenkosten zu tragen sind, also auch strom und wasser.
jetzt weiß ich aber immer noch nicht so wirklich,ob es eine möglichkeit gäbe,das wohnrefcht zu umgehen.

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#4
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 336x hilfreich)

Also ist es offenbar eine Auflage an die Erben in einem Testament. Daran müssen sich die Erben grundsätzlich auch halten, ebenso aber auch der Begünstigte an seine Pflichten. Solange der Begünstigte das tut, wird es auch keine Möglichkeit geben, ein lebenslanges Wohnrecht zu kündigen.

Ich würde die Angelegenheit mit einem Anwalt besprechen, da es auf die genauen Einzelheiten der Vereinbarung ankommt. Tragung der laufenden Nebenkosten wie Strom und Wasser ist beispielsweise nicht identisch mit Instandhaltung des Hauses (Reparaturen).

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#5
 Von 
Jim-Panse
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

tjoa,das ist ja eine verdammt verzwickte situation.Ich finde es beschämend,dass es die Gesetzlage zulässt,dass der Vermieter quasi immer der dumme ist,und die andere partei sich fast alles rausnehmen kann.
Gerade in meinem Fall sind mein Bruder und ich auf die Immobilie angewiesen und kriegen diesen Parasiten dabei nicht raus.
Zum einen geht das an die Psyche und auch ins Geld.

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#6
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 68x hilfreich)

Hallo Jim,
habt Ihr vor der Übernahme der Immobilien von diesen "Parasiten" gewußt ?

In welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen Sie und Ihr Bruder zu diesen Leute und auf welcher Basis erhielten sie das Wohnrecht?
Gruss Vienna

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48641 Beiträge, 17145x hilfreich)

Ich gehe einmal davon aus, dass Jim-Panse nur unter der Auflage, dass eine dritte Person Wohnrecht erhält, Erbe geworden ist.

Da er das Erbe angenommen hat, muss er das Wohnrecht auch gewähren. Einzige Möglichkeit, das zu vermeiden, wäre die Ausschlagung des Erbes gewesen.

Der Inhaber eines Wohnrechtes ist übrigens nicht verpflichtet, Instandhaltungen zu bezahlen. Wenn ich das richtig interpretiere, muss er nur die laufenden Nebenkosten im Sinne des Mietrechtes bezahlen.

Falls meine Annahme hinsichtlich der Entstehung des Wohnrechtes stimmt, finde ich es schon ziemlich beschämend, den Wohnrechteinhaber als Parasiten zu bezeichnen. Wenn der Erblasser das gewusst hätte, hätte er wahrscheinlich sein Testament anders verfasst.

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