Wohnrecht und Erbschaft

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
DarkTear
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnrecht und Erbschaft

Hallo!

Folgendes Szenario: Herr Z besitzt ein 2 Familienhaus. Herr Z hat 5 Kinder, wovon 2 aus erster Ehe und 3 gemeinsam mit Frau Z gezeugt wurden.
Einer der gemeinsamen Kinder möchte nun in die noch leer stehende Wohnung einziehen. Vor dem Einzug sollen allerdings Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 20.000 € vorgenommen werden, die vom Kind übernommen werden. Um die Kosten zu decken soll das Kind dann künftig Mietfrei in der Wohnung leben.

Dem Kind soll hierfür quasi über einen Zeitraum von 15 Jahren Wohnrecht geltend gemacht werden. Gibt es hierfür eine Möglichkeit ohne das das Kind ins Grundbuch eingetragen wird?

Wenn ja, wie läuft es dann ab wenn Herrn Z in beispielsweise 5 Jahren etwas zustößt? Das Kind, dass einzieht lehnt das Erbe ab. Erlischt dann dieses Wohnrecht? Oder besteht weiterhin Wohngarantie, auch wenn ein anderes Kind das Haus übernimmt.

Dazu muss denke ich auch gesagt werden, dass zu 3 Kindern kein Kontakt mehr besteht, was wohl eine gütliche Vereinbarung ausschließt. Auch lehnt Herr Z ein Testament ab.

Schonmal im vorraus vielen Dank :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Ohne notariellen Vertrag würde ich dem Kind von der Investition in die Wohnung auf jeden Fall abraten.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DarkTear
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ist es möglich so etwas vertraglich zu regeln. Wie ist das dann wenn man es nicht notariel beglaubigen lässt? Ist der Vertrag dann im Falle seines Ablebens hinfällig?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nö, warum sollte der Vertrag hinfällig werden? Die Erben sind Rechtsnachfolger. Also treten sie in Rechte, aber auch Pflichten des Verstorbenen ein.

wirdwerden

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