Guten Abend.
Frau A erbt von ihrem verstorbenen Ehemann das Haus, in welchem er bis zur Heirat vor 29 Jahre lebte. Es gab damals 2 Wohneinheiten, die des Herrn A und die seiner Eltern. Seine Eltern erhielten im Herrn A gehörenden Haus bereits 1982 ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen.
Die Mutter von Herrn A lebt immer noch, ist 92 Jahre und das Haus wurde in den letzten 29 Jahren zu einer einzigen Wohneinheit umgebaut.
Frau A kann das Erbe daher nicht selbst nutzen. Sie strebt den Verkauf an. Die Mutter von Herrn A gibt an, keinerlei Unterlagen zum Haus oder Wohnrecht zu besitzen und weigert sich nach 29 Jahren, die laufenden Kosten wie Grundbesitz, Müllabfuhr, Heizung, Versicherung etc. zu tragen.
Welche Möglichkeiten hat die Witwe A um an notwendige Bedingungen des Wohnrechts zu gelangen?
Danke für Ihre Einschätzungen!
Wohnrecht und die Bedingungen
10. März 2022
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Frage vom 10. März 2022 | 22:07
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht und die Bedingungen
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#1
Antwort vom 10. März 2022 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
ZitatWelche Möglichkeiten hat die Witwe A um an notwendige Bedingungen des Wohnrechts zu gelangen? :
Der Vertrag zur Begründung des Wohnrechtes müsste in der Grundbuchakte zu finden sein.
Letztlich ist es aber für Witwe A unproblematisch, wenn sich keine Unterlagen finden lassen, denn dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die Mutter von Herrn A die laufenden Betriebskosten bezahlen.
Wer hat denn die Betriebskosten vor dem Tod von Herrn A bezahlt?
-- Editiert von hh am 10.03.2022 22:24
#2
Antwort vom 10. März 2022 | 22:40
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
In den letzten 29 Jahren wurden die Kosten durch die Eltern/Mutter des Herrn A bezahlt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. März 2022 | 22:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
ZitatIn den letzten 29 Jahren wurden die Kosten durch die Eltern/Mutter des Herrn A bezahlt. :
Und warum glaubt jetzt die Mutter von Herrn A, die Kosten nicht mehr zahlen zu müssen?
#4
Antwort vom 29. März 2022 | 09:57
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry für die späte Antwort, aber Corona hatte mich ausgeknockt.
Die Mutter möchte den Erben das Leben schwer machen und will deshalb nicht zahlen. Auch ist sie nicht bereit, die Unterlagen auszuhändigen.
Ich denke der Grund ist, dass das Wohnrecht für eine Wohneinheit eingetragen wurde, das Haus hatte früher 2 Wohneinheiten. Nach dem Auszug meines Mannes hat man fleißig umgebaut und aus 2 Einheiten eine gemacht, das Wohnrecht wurde aber nie angepasst. Mein Bauchgefühl sagt, das Wohnrecht könnte somit hinfällig sein, also versucht man so zu verhindern, dass man ausziehen muss.....
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