Wohnrecht vermacht bekommen

15. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go556552-73
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)
Wohnrecht vermacht bekommen

Hallo,

wenn einem ein Wohnrecht vermacht wird, hat man ja einen Vermächtniserfüllungsanspruch gegenüber die Erben. Ein Wohnrecht wird in Abteilung II des Grundbuches unter Lasten und Beschränkungen eines Grundbesitzes eingetragen.

Ich habe bei der Recherche etwas über einen notariell beglaubigten Vermächtniserfüllungsvertrag zwischen Erben und Vermächtnisnehmer gelesen. Braucht es diesen notariell beglaubigten Vermächtniserfüllungsvertrag oder können die Erben und der Vermächtnisnehmer auch einvernehmlich einfach so eine Grundbucheintragung beantragen? Das Grundbuch wird ja durch die Erbschaft ohnehin auf die Erben berichtigt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von go556552-73):
Braucht es diesen notariell beglaubigten Vermächtniserfüllungsvertrag


Ja

Zitat (von go556552-73):
oder können die Erben und der Vermächtnisnehmer auch einvernehmlich einfach so eine Grundbucheintragung beantragen?


Nein, da es sich im Gegensatz zur Erbeneintragung nicht um eine Berichtigung des Grundbuchs handelt. Nur Grundbuchberichtigungen können formlos beantragt werden.

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#2
 Von 
go556552-73
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay, vielen Dank.

Die Kosten für den Vermächtniserfüllungsvertrag (Notar und Grundbucheintrag) sind dann vermutlich vom Erben im Rahmen der Erbschaftsauseinandersetzung zu bezahlen?

Mindert das gleichzeitig auch die Berechnung für mögliche Pflichtteile?


Anderes Thema: Wenn sich ein Pflichtteilsberechtigter direkt per Anwalt meldet, und der Erbe dann entsprechend auch einen Anwalt zu Hilfe nimmt, sind diese Anwaltskosten auch den Pflichtteil mindernd?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von go556552-73):
Die Kosten für den Vermächtniserfüllungsvertrag (Notar und Grundbucheintrag) sind dann vermutlich vom Erben im Rahmen der Erbschaftsauseinandersetzung zu bezahlen?


Richtig.

Zitat (von go556552-73):
Mindert das gleichzeitig auch die Berechnung für mögliche Pflichtteile?


Nein.

Zitat (von go556552-73):
Anderes Thema: Wenn sich ein Pflichtteilsberechtigter direkt per Anwalt meldet, und der Erbe dann entsprechend auch einen Anwalt zu Hilfe nimmt, sind diese Anwaltskosten auch den Pflichtteil mindernd?


Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go556552-73
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

Warum sind die Kosten für den Vermächtniserfüllungsvertrag keine Nachlassverbindlichkeiten?

Wie die Beerdigungskosten, Gutachter usw sind das ja Kosten die durch die Erbschaft und deren Verwaltung entstehen?

0x Hilfreiche Antwort

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