Hallo!
Meine Oma hat in unserem Haus Wohnrecht, was sie auch nutzt.Das Problem bei der Sache, ihr Sohn über 50 Jahre wohnt auch dort.Für ihn wurde nur festgelegt, dass er nach dem Tod der Oma gegen Miete zwei Zimmer in unserem Haus haben darf.
Die Situation geht aber um das Jetzt. Er wohnt dort mit in der Wohnung und bezahlt nichts. Unsere Frage: Können wir von Ihm Miete verlangen?
Danke im voraus.
Wohnrecht von Oma ,Sohn?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Tja, schwer zu sagen - wenn der Mann seine Mutter pflegt oder zur Hand geht, könnte es unter Umständen sein, dass ein Richter sagt, dass das wohnrecht "Ausgeweitet" wird und keine Mietzahlung fällig wird.
Wohnrecht ist ja fast so wie ein Mietvertrag nur ohne Miete, und wenn jemand sein Kind aufnimmt (auch wenn das erwachsen ist), kann der Vermieter das nicht untersagen.
Vermutung meinerseits: ihr habt von der Oma das Haus übernommen und ihr dafür ein Wohnrecht eingetragen - hat der Sohn zu dem Zeitpunkt auch schon dort gewohnt (lässt ja die Klausel mit seinem späteren Wohnrecht drauf schließen.
-- Editiert von sika0304 am 29.06.2007 19:38:05
--- editiert vom Admin
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Hallo!
Es ist der Stiefbruder meines verstorbenen Vaters von dem wir dann das Haus übernommen haben, wobei meine Mutter nach meiner Oma das Wohnrecht auf die Wohnung hat.Das Problem bei der Sache der Steifonkel ist geistig nicht auf der Höhe und wer wen pflegt ist die Frage. Also haben wir mit der Miete wahrscheinlich Pech. Aber die Unkosten kann ich mit ihm doch abrechnen. Bei der Oma fängt halt die Demenz an ( 88 Jahre ) und er kapiert das alles nicht.
Grüße
--- editiert vom Admin
Ja, Unkosten fallen an, Wasser, die Wohnung besitzt keine eigene Wasseruhr, Grundsteuer, Öl usw.
Nicht auf der Höhe heißt 50 Prozent behindert, geistig und epilepsie.
Oma hat sich sonst immer an den Unkosten beteiligt halbe halbe, aber jetzt wie liste ich sowas auf?
traddel
Gibt es denn für den Stiefonkel einen Betreuer? Was ist mit der Oma, hat die einen Betreuer?
Ich denke mal, dass ursprünglich sichergestellt werden sollte, dass der überlebende Ehepartner (also bei deinen Großeltern) und der behinderte Sohn eine Bleibe behalten, als dein (verstorbener) Vater das Haus übernommen hat.
Ist denn über das Wohnrecht nirgendswo mehr vermerkt?
Leider wird oft bei der Vereinbarung über Wohnrecht vergessen, festzuhalten, wer was zahlt (Sanierungen, Heizungen usw.)
TIPP: Vielleicht solltest du dir überlegen, dich als gesetzlicher Betreuer für deine Oma und deinen Stiefonkel einsetzen zu lassen. Was meinst du wenn die einen fremden Betreuer bekommen, welche Probleme du da bekommen könntest.
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