Wohnrecht von Oma ,Sohn?

29. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
traddel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrecht von Oma ,Sohn?

Hallo!
Meine Oma hat in unserem Haus Wohnrecht, was sie auch nutzt.Das Problem bei der Sache, ihr Sohn über 50 Jahre wohnt auch dort.Für ihn wurde nur festgelegt, dass er nach dem Tod der Oma gegen Miete zwei Zimmer in unserem Haus haben darf.
Die Situation geht aber um das Jetzt. Er wohnt dort mit in der Wohnung und bezahlt nichts. Unsere Frage: Können wir von Ihm Miete verlangen?
Danke im voraus.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2932x hilfreich)

Tja, schwer zu sagen - wenn der Mann seine Mutter pflegt oder zur Hand geht, könnte es unter Umständen sein, dass ein Richter sagt, dass das wohnrecht "Ausgeweitet" wird und keine Mietzahlung fällig wird.
Wohnrecht ist ja fast so wie ein Mietvertrag nur ohne Miete, und wenn jemand sein Kind aufnimmt (auch wenn das erwachsen ist), kann der Vermieter das nicht untersagen.

Vermutung meinerseits: ihr habt von der Oma das Haus übernommen und ihr dafür ein Wohnrecht eingetragen - hat der Sohn zu dem Zeitpunkt auch schon dort gewohnt (lässt ja die Klausel mit seinem späteren Wohnrecht drauf schließen.

-- Editiert von sika0304 am 29.06.2007 19:38:05

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
traddel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Es ist der Stiefbruder meines verstorbenen Vaters von dem wir dann das Haus übernommen haben, wobei meine Mutter nach meiner Oma das Wohnrecht auf die Wohnung hat.Das Problem bei der Sache der Steifonkel ist geistig nicht auf der Höhe und wer wen pflegt ist die Frage. Also haben wir mit der Miete wahrscheinlich Pech. Aber die Unkosten kann ich mit ihm doch abrechnen. Bei der Oma fängt halt die Demenz an ( 88 Jahre ) und er kapiert das alles nicht.
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
traddel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Unkosten fallen an, Wasser, die Wohnung besitzt keine eigene Wasseruhr, Grundsteuer, Öl usw.
Nicht auf der Höhe heißt 50 Prozent behindert, geistig und epilepsie.
Oma hat sich sonst immer an den Unkosten beteiligt halbe halbe, aber jetzt wie liste ich sowas auf?
traddel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2932x hilfreich)

Gibt es denn für den Stiefonkel einen Betreuer? Was ist mit der Oma, hat die einen Betreuer?

Ich denke mal, dass ursprünglich sichergestellt werden sollte, dass der überlebende Ehepartner (also bei deinen Großeltern) und der behinderte Sohn eine Bleibe behalten, als dein (verstorbener) Vater das Haus übernommen hat.
Ist denn über das Wohnrecht nirgendswo mehr vermerkt?
Leider wird oft bei der Vereinbarung über Wohnrecht vergessen, festzuhalten, wer was zahlt (Sanierungen, Heizungen usw.)
TIPP: Vielleicht solltest du dir überlegen, dich als gesetzlicher Betreuer für deine Oma und deinen Stiefonkel einsetzen zu lassen. Was meinst du wenn die einen fremden Betreuer bekommen, welche Probleme du da bekommen könntest.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 278.120 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.338 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen