Wohnrecht/Schenkungssteuer

26. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
"Karlheinz"
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wohnrecht/Schenkungssteuer

Nach dem Tod meines Vaters erließ mir meine Mutter ein Familiendarlehen, das ich zum Kauf eines gemeinsam bewohnten Hauses verwendete. Ich erhielt die Auflage, die Schenkung nach dem Tod meiner Mutter dem Gesamterbe (Anrechnung auf Pflichtanteil) anrechnen zu lassen. Das ist m.E. nur recht und billig, da ich meine 3 Schwestern nicht benachteiligen will. Als Gegenleistung haben meine Frau und ich (in gesetzlicher Gütergemeinschaft lebend und damit gemeinsam im Grundbuch als Besitzer des Hauses eingetragen) meiner Mutter in einer Wohnung lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen.

Das Finanzamt kündigt nun meiner Mutter eine Besteuerung des halben Wohnrechts mit der Begründung an, dass meine Frau keine sichtbare Gegenleistung erhält und es sich damit um eine Schenkung der Schwiegertochter an die Schwiegermutter handeln würde. Hier gibt es keine Freibeträge.

Wer hat hier Erfahrungen? Über einen Austausch würde ich mich freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

(in gesetzlicher Gütergemeinschaft lebend und damit gemeinsam im Grundbuch als Besitzer des Hauses eingetragen)
Bist Du Dir sicher, dass Du Gütergemeinschaft und nicht Zugewinngemeinschaft meinst?

Im letzteren Fall ist es nicht zwangsläufig, dass Deine Frau auch in das Grundbuch eingetragen wurde.

Ich würde hier unbedingt einen Steuerberater zu Rate ziehen, da es sich um eine knifflige Materie handelt und der Fall nach meiner Meinung nicht ganz eindeutig ist. Durch eine unglückliche Vertragsgestaltung seid Ihr in diese Lage gekommen und solltet nun professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um da wieder heraus zu kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
"Karlheinz"
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Du hast natürlich Recht, es ist eine Zugewinngemeinschaft. Wir haben das Haus - teilfinanziert durch das Familiendarlehen - schon 1985 gemeinsam erworben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Wenn der Erlass des Familiendarlehens eine Schenkung an Euch beide war, dann hat auch Deine Frau eine Gegenleistung für das Wohnrecht erhalten.

Wenn der Erlass des Familiendarlehens eine Schenkung nur an Dich war, dann hat Deine Frau keine Gegenleistung für das Wohnrecht erhalten.

Da das Ganze sicher auch eine Interpretationsfrage ist und da es hier wohl um recht viel Geld geht, halte ich meine Empfehlung aufrecht, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

1x Hilfreiche Antwort

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