Wohnrechts Auszahlung

24. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
Julli
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrechts Auszahlung

Hallo vielleicht hat hier jemand ahnung und kann mir helfen...

Folgender Fall
Nach dem Tod des Vaters Erben die Erben folgendes:
Ehefrau 1/4 an der Immobilie und Wohnrecht an der Immobilie noch nicht im Grundbuch eingetragen.
Tochter 3/4 an der Immobilie.
Ehefrau möchte nun die Immobilie verkaufen weil sie dieses nicht mehr unterhalten kann, und möchte dann ihr Wohnrecht ausgezahlt bekommen ist dieses möglich?? Ich dachte ein Wohnrecht kann nicht veräußert oder vererbt werden hat sie ein Anrecht auf die Auszahlung ihres Wohnrechts??
Wenn die Tochter nicht verkaufen möchte kann die Mutter dann eine Teilungsvollstreckung beantragen ?Und hat dann auch anrecht das Wohnrecht ausgezahlt zu bekommen??

Vielen dank im vorraus für eure antworten


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41046x hilfreich)

Zitat (von Julli):
Ehefrau möchte nun die Immobilie verkaufen

Das kann sie rein rechtlich gar nicht.



Zitat (von Julli):
Ich dachte ein Wohnrecht kann nicht veräußert oder vererbt werden

Der Beschreibung nach hat sie offenbar durch Testament ein Wohnrecht erworben.



Zitat (von Julli):
hat sie ein Anrecht auf die Auszahlung ihres Wohnrechts??

Nö.



Zitat (von Julli):
Wenn die Tochter nicht verkaufen möchte kann die Mutter dann eine Teilungsvollstreckung beantragen ?

Zum vollstrecken bedarf es eines gerichtlichen Titels. Sofern machbar, obliegt es dem Gläubiger, wie er volstreckt.
Was für einen Titel hat sie denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34037 Beiträge, 17665x hilfreich)

Zum vollstrecken bedarf es eines gerichtlichen Titels. Sofern machbar, obliegt es dem Gläubiger, wie er volstreckt.
Was für einen Titel hat sie denn?
Gemeint war wohl eher die Teilungsversteigerung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49418 Beiträge, 17374x hilfreich)

Zitat (von Julli):
Ich dachte ein Wohnrecht kann nicht veräußert oder vererbt werden

Es kann aber abgelöst werden. Das ist dann aber ein Vertrag, der für beide Seiten freiwillig ist.

Zitat (von Julli):
Wenn die Tochter nicht verkaufen möchte kann die Mutter dann eine Teilungsvollstreckung beantragen ?

Sie kann eine Teilungsversteigerung beantragen. Mit einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht dürfte es im Rahmen einer Teilungsversteigerung jedoch schwierig sein, einen Bieter zu finden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julli
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Wohnrecht ist noch nicht im Grundbuch eingetragen .
Wenn Sie jetzt eine Teilungsvollstreckung beantragt hat sie laut Gericht anrecht auf eine Auszahlung ihres Wohnrechts??

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#5
 Von 
Julli
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie will das Wohnrecht an der Immobilie nicht mehr ausüben und jetzt den Wert ausgezahlt haben hat sie da einen Anspruch drauf?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49418 Beiträge, 17374x hilfreich)

Zitat (von Julli):
Sie will das Wohnrecht an der Immobilie nicht mehr ausüben und jetzt den Wert ausgezahlt haben hat sie da einen Anspruch drauf?

Sie hat nach meiner Auffassung bei der Aufteilung des Versteigerungserlöses einen Anspruch darauf, vorher jedoch nicht.

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#7
 Von 
Abecky58
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Sobald das Haus verkauft wird oder eine Teilungsversteigerung veranlasst wird, gehört dem Käufer doch das ganze Haus. Ein käufer braucht doch kein separates Wohnrecht zu kaufen.
Dann erhält sie vom Verkaufserlös 1/4 und die Tochter 3/4. Dadurch, dass das Wohnrecht eh noch nicht im Grundbuch steht, müsste das doch so gehen.

Signatur:

Abecky58

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49418 Beiträge, 17374x hilfreich)

Zitat (von Abecky58):
Dann erhält sie vom Verkaufserlös 1/4 und die Tochter 3/4.

Nein, so einfach ist das nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gerlind
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 35x hilfreich)

@hh
Warum nicht? Magst du das bitte erklären?

Signatur:

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#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5835 Beiträge, 2572x hilfreich)

Das ist jetzt der dritte Thread zu diesem Thema.
Der Erbfall ist über ein Jahr her. Und ihr habt immer noch nichts geregelt?

Hat Kind 2 zumindest schon seinen Pflichtteil erhalten?

1x Hilfreiche Antwort

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