Hallo vielleicht hat hier jemand ahnung und kann mir helfen...
Folgender Fall
Nach dem Tod des Vaters Erben die Erben folgendes:
Ehefrau 1/4 an der Immobilie und Wohnrecht an der Immobilie noch nicht im Grundbuch eingetragen.
Tochter 3/4 an der Immobilie.
Ehefrau möchte nun die Immobilie verkaufen weil sie dieses nicht mehr unterhalten kann, und möchte dann ihr Wohnrecht ausgezahlt bekommen ist dieses möglich?? Ich dachte ein Wohnrecht kann nicht veräußert oder vererbt werden hat sie ein Anrecht auf die Auszahlung ihres Wohnrechts??
Wenn die Tochter nicht verkaufen möchte kann die Mutter dann eine Teilungsvollstreckung beantragen ?Und hat dann auch anrecht das Wohnrecht ausgezahlt zu bekommen??
Vielen dank im vorraus für eure antworten
Wohnrechts Auszahlung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatEhefrau möchte nun die Immobilie verkaufen :
Das kann sie rein rechtlich gar nicht.
ZitatIch dachte ein Wohnrecht kann nicht veräußert oder vererbt werden :
Der Beschreibung nach hat sie offenbar durch Testament ein Wohnrecht erworben.
Zitathat sie ein Anrecht auf die Auszahlung ihres Wohnrechts?? :
Nö.
ZitatWenn die Tochter nicht verkaufen möchte kann die Mutter dann eine Teilungsvollstreckung beantragen ? :
Zum vollstrecken bedarf es eines gerichtlichen Titels. Sofern machbar, obliegt es dem Gläubiger, wie er volstreckt.
Was für einen Titel hat sie denn?
Zum vollstrecken bedarf es eines gerichtlichen Titels. Sofern machbar, obliegt es dem Gläubiger, wie er volstreckt.
Was für einen Titel hat sie denn? Gemeint war wohl eher die Teilungsversteigerung...
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ZitatIch dachte ein Wohnrecht kann nicht veräußert oder vererbt werden :
Es kann aber abgelöst werden. Das ist dann aber ein Vertrag, der für beide Seiten freiwillig ist.
ZitatWenn die Tochter nicht verkaufen möchte kann die Mutter dann eine Teilungsvollstreckung beantragen ? :
Sie kann eine Teilungsversteigerung beantragen. Mit einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht dürfte es im Rahmen einer Teilungsversteigerung jedoch schwierig sein, einen Bieter zu finden.
Das Wohnrecht ist noch nicht im Grundbuch eingetragen .
Wenn Sie jetzt eine Teilungsvollstreckung beantragt hat sie laut Gericht anrecht auf eine Auszahlung ihres Wohnrechts??
Sie will das Wohnrecht an der Immobilie nicht mehr ausüben und jetzt den Wert ausgezahlt haben hat sie da einen Anspruch drauf?
ZitatSie will das Wohnrecht an der Immobilie nicht mehr ausüben und jetzt den Wert ausgezahlt haben hat sie da einen Anspruch drauf? :
Sie hat nach meiner Auffassung bei der Aufteilung des Versteigerungserlöses einen Anspruch darauf, vorher jedoch nicht.
Sobald das Haus verkauft wird oder eine Teilungsversteigerung veranlasst wird, gehört dem Käufer doch das ganze Haus. Ein käufer braucht doch kein separates Wohnrecht zu kaufen.
Dann erhält sie vom Verkaufserlös 1/4 und die Tochter 3/4. Dadurch, dass das Wohnrecht eh noch nicht im Grundbuch steht, müsste das doch so gehen.
ZitatDann erhält sie vom Verkaufserlös 1/4 und die Tochter 3/4. :
Nein, so einfach ist das nicht.
@hh
Warum nicht? Magst du das bitte erklären?
Das ist jetzt der dritte Thread zu diesem Thema.
Der Erbfall ist über ein Jahr her. Und ihr habt immer noch nichts geregelt?
Hat Kind 2 zumindest schon seinen Pflichtteil erhalten?
Und jetzt?
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