Folgende Konstellation: Ein Erblasser (Ehepartner bereits verstorben) will ohne Testament seine Eigentumswohnung an seine beiden Kinder je hälftig vererben. Die Erbin, aufgrund einer psychischen Erkrankung frühpensioniert, lebt mit ihrem Mann in einer eigenen Wohnung in der Stadt des Erblassers und pflegt diesen bis zu seinem Tod. Der Erbe, single, lebt weit weg, hat entsprechend weniger Kontakt zum Erblasser ohne dass der Kontakt zu diesem aber ganz abgebrochen wäre. Der Erblasser stirbt und in diesem Moment behauptet die Erbin, dass sich ihre Ehe in einer tiefen Krise befände, ein weiteres eheliches Zusammenleben, auch wegen der damit verbundenen psychischen Belastung, unmöglich sei und sie deshalb fortan in der ihr zu 50% gehörenden Wohnung leben müsse.
Gesetzt den Fall die beiden Erben können sich unter keinen Umständen einigen: Kann der Erbe, trotz der akut geltend gemachten Notlage und Gesundheitsgefährdung der Erbin, dann noch immer eine Teilungsversteigerung erzwingen? Oder kann die Erbin unter diesen "besonderen" Voraussetzungen für sich ein Wohnrecht erzwingen?
Bitte um eine rechtliche Einschätzung. Danke! Ihr Konstellation
Wohnrechtserzwingung möglich?
14. Juni 2018
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Frage vom 14. Juni 2018 | 23:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnrechtserzwingung möglich?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. Juni 2018 | 00:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
Zitat:Kann der Erbe, trotz der akut geltend gemachten Notlage und Gesundheitsgefährdung der Erbin, dann noch immer eine Teilungsversteigerung erzwingen?
Ja
#2
Antwort vom 15. Juni 2018 | 09:12
Von
Status: Schlichter (7996 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Oder kann die Erbin unter diesen "besonderen" Voraussetzungen für sich ein Wohnrecht erzwingen?
Nein. Die beiden Erben müssen sich einigen.
Und jetzt?
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