Wohnung geerbt, was nun

4. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
punk77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Wohnung geerbt, was nun

Hallo,

ich habe die Wohnug meiner Mutter vorzeitig geerbt.
Sie lebt dort mit ihrem Mann. Keiner von beiden hat ein Wohnrecht bekommen.

Jetzt ist es so, dass mein Vater meine Mutter terrorisiert u. sie aber nicht die Kraft hat sich scheiden zu lassen.

Hat jemand von euch eine Idee wie ich ihn vor die Tür setzten kann?
Müsste ja irgendwie möglich sein, da mir die Wohnung gehört...

Vielen Dank für eure Antwort...



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-- Editiert am 04.03.2010 21:15

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Was heißt denn "vorzeitig" ?



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#2
 Von 
punk77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

naja, ich hab es jetzt schon als Erbe bekommen, obwohl sie noch lebt.

Wenn sie dann stirbt, wird es auf meinen Erbteil angerechnet.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Also haben Sie nicht "geerbt", sondern eine Schenkung erhalten. "Erbe" setzt nämlich voraus, dass jemand gestorben ist.

Sind Sie schon als Eigentümer im Grundbuch eingetragen? Wurde ein notarieller Schenkungsvertrag gemacht ? Auch das sind Voraussetzungen für eine wirksame Eigentumsübertragung.

Falls Sie also wirklich Eigentümer geworden sind, bleibt die Frage zu klären, welchen Status Ihre Eltern haben. Vermutlich gelten Sie als Mieter (egal ob mit mündlichem oder schriftlichen Mietvertrag). Dann können Sie gar nichts machen, außer BEIDEN wegen Eigenbedarfs kündigen und selber einziehen.

Einen von beiden "rausschmeißen" geht jedenfalls nicht.



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"justice"

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#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Deine Muter brauch sich nicht scheiden lassen, sie muss doch nur "ausziehen". Aber das muss sie selber entscheiden.

Erben kann man nur bei Tod, alles andere ist was anderes. Was auch immer ihr da "geschenkt" habt.

Vermutlich leben die beiden schon ewig da, also wirds schwer mit "kündigen" und noch schwerer nur einen zu kündigen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#5
 Von 
punk77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Justice,

danke für deine Antwort. Du hast mich jetzt ganz schön geschockt...

Ja, Notarvertrag ist gemacht und der Grundbucheintragung ist seit dieser Woche durch.

Miete wird nicht gezahlt. Er zahlt ja schon seit Jahren nicht mal die Nebenkosten.

Haben sie dann auch einen Mietvertrag?

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das ist die Frage.... das kann man nicht so pauschal beantworten. Es wäre auch denkbar, dass es sich im kein Mietverhältnis handelt, sondern nur um eine geduldete Nutzung. Trotzdem können Sie m.E. nicht einen von beiden rauswerfen, sondern höchstens beide. Ich gehe mal stark davon aus, dass - egal welches Vertragsverhältnis vorliegt - ein Gericht vermutlich die Regelungen des Mietrechts zumindest im Groben analog anwenden wird. Das heißt, es müsste eine Auszugsfrist eingehalten werden und dann müsste - wenn der Auszug nicht erfolgt - eine Räumungsklage eingereicht und durchgesetzt werden.

Aber ganz egal, was Sie machen. Ihre Aktionen können sich m.E. immer nur gegen Beide richten und nicht gegen einen allein.

Letztendlich will ich mir da aber kein abschließendes Urteil erlauben, da man hier den Einzelfall wirklich im Detail beleuchten muss.





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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wenn beide die Wohnung geschenkt haben, könnte die Schenkung als schnell widerrufen werden wenn Sie nun solch groben Undank zeigen.
Je nachdem wie die Schenkung gelaufen ist.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
punk77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Geschenkt hat die Wohnung nur meine Mutter, da sie auch nur ihr gehörte.

Sie möchte dort ja auch wohnen bleiben, nur er soll eben ausziehen, da er Psychoterror vom schlimmsten mit uns abzieht.

Werd mich dann mal an einen Anwalt wenden. Wenn schon sowas wie ein Mietverhältnis vorliegt, dann gibt es vielleicht die Möglichkeit, dass er auch Miete zahlen muss.

So werd ich evtl. für die ganzen Jahre entschädigt in denen ich für ihn alle Nebenkosten gezahlt hab.


Viele Grüße


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12305.03.2010 19:41:39
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Deine Mutter sollte SOFORT ausziehen. Oder willst du deiner Mutter nun einen jahrelangen Rechtsstreit zumuten.
Ihm musst du eben kündigen, jedoch kann es bis zur Räumung ewig dauern.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#11
 Von 
punk77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie will aber nicht ausziehen. Sie hat die Wohnung von ihren Eltern geerbt u. lebt dort schon seit ihrer Geburt.

Ich verstehe nicht, warum ich jemanden in einer Wohnung leben lassen muss, der schon seit 13 Jahren keinen cent mehr an Nebenkosten oder sonstiges zahlt...

Was wäre denn, wenn ich die Wohnung jetzt verkaufen will?
In der Überschreibung steht nicht, dass ich das nicht darf. Es ist kein Wohnrecht vereinbart oder sonstige Auflagen gemacht worden.

LG

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12305.03.2010 19:41:39
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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