Wohnung geräumt trotz Erbausschlagung - Jetzt droht Klage der EX

15. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Manuela31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung geräumt trotz Erbausschlagung - Jetzt droht Klage der EX

Hallo, ich hoffe jemand hier kann mir helfen.
Und zwar ist unser Vater vor gut einem Jahr gestorben.
Um die Beerdigung bezahlen zu können, haben wir die Wohnung geräumt und brauchbares verkauft bzw. unbrauchbares verschrottet. Damals gab es noch kein Testament.
Weil er Schulden hatte, schlugen wir deshalb das Erbe aus.

Nun ist aber ein Testament aufgetaucht, in dem er seiner Ex-Freundin ein Haus und uns die Möbel seiner Wohnung vermacht hat.
Wir schlugen wieder aus. Damit ist sie nun Alleinerbin geworden.
Nun will die Ex gegen uns klagen, dass wir seine Sachen herausgeben sollen. Es gibt aber keine mehr. Es hat nicht mal für die Beerdigung gereicht. Den Rest liehen wir uns von unserer Mutter.
Wie soll ich jetzt reagieren, bzw. was kann passieren?

Einen Anwalt können wir uns nicht leisten.
Ich arbeite zwar, aber meine Schwestern gehen noch zur Schule bzw. in der Ausbildung.

Habe eine Liste der Dinge erstellt, die verkauft bzw. verschrottet wurden und eine Liste zur Gegendarstellung, mit Aufführung der Bestattungskosten und die Erklärung, dass wir damals nichts von einer Möglichkeit der Ausschlagung wußten und Geld zur Bestattung brauchten.

Was soll ich jetzt tun?

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"Manuela31"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zu meinem Verständnis:
Warum habt ihr denn beim zweiten Mal wieder ausgeschlagen, wo es doch nur um die Möbel ging und nicht um die Schulden?
Warum hat denn die Ex-Freundin das Erbe angenommen, wenn doch die Schulden höher waren, als der Wert des Hauses?

Zu Eurem Problem:
Warum ist denn die Ex-Freundin durch Eure Ausschlagung Alleinerbin geworden? Aus Deiner Schilderung kann ich das nicht erkennen.

Steht im Testament: "...setze meine Ex-Freundin als Alleinerbin ein..." oder steht dort "...meine Ex-Freundin bekommt das Haus..."?

Anspruch auf die Möbel hat derjenige, der tatsächlich erbt. Dieser Erbe muss allerdings auch die Beerdigungskosten tragen.

Ihr hättet weder die Möbel verkaufen dürfen, noch auf Kosten des Nachlasses eine Beerdigung beauftragen dürfen, da ihr ja das Erbe ausgeschlagen habt. Rechtlich gesehen macht Ihr Euch damit schadenersatzpflichtig.

Inwieweit die Beerdigungskosten aber gegengerechnet werden dürfen, weiß ich leider nicht. Und je nach genauer Formulierung des Testamentes ist mir noch nicht klar, ob denn die Ex-Freundin tatsächlich Alleinerbin ist.

Im letzteren Fall hat sie keinen Anspruch auf die Möbel, da sie keine gesetzliche Erbin ist.

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#2
 Von 
Manuela31
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, im Testament stand "mein gesamtes Hab und Gut bekommen meine Kinder (3) zu 1/3 Teilen (alles was sich in meiner Wohnung befindet) und 2/3 meines Hab und Gutes Frau... Sie bekommt das Grundstück, befindlich in..." Also sehr zweideutig.

Das Wort "Alleinerbe" habe ich jetzt mal so genommen, weil wir die einzigsten Erberechtigten sind. Seine Mutter = ausgeschlagen, Vater tot. Frau geschieden.
Also nur noch wir. Da wir ausgeschlagen haben erbt sie doch nun alles, oder?

Zum Zeitpunkt der Wohnungsräumung war uns nicht bekannt, dass wir das Erbe ausschlagen können. Da hatten wir dies noch nicht ausgeschlagen. Erst seine RA wies uns auf diese Möglichkein hin und riet uns auch zur Ausschlagung. Deshalb wussten wir auch nicht, dass wir die Wohnung nicht ausräumen durften.

Das Haus ist eine Ruine und eine Sache für sich. Steht auch nicht so richtig fest, ob es wirklich seins war. Warum sie das Erbe angenommen hat, weiß der Geier. Wahrsch. um uns einen reinzuwürgen.

Hätten wir das Erbe angenommen, müssten wir doch wahrs. anteilig die offenen Rg. bezahlen, oder? Und sämtl. andere Forderungen. Mit dem Erbe der Möbel wär es sicherlich nicht getan.

Die Möbel mussten wir wie gesagt verkaufen, um unseren Vater unter die Erde bringen zu können. Wer hätte es sonst gemacht - und vorallem bezahlt. Sie stand ja damals wie gesagt noch nicht als Erbin fest.

Was heißt denn schadensersatzpflichtig? Wenn sie alles geerbt hat, mal angenommen schon vorher, hätte sie doch auch die Kosten für die Bestattung tragen müssen. Warum kann man das dann jetzt nicht anrechnen?

Danke schon mal für die Antwort.
War echt überrascht, wie schnell reagiert wird.



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"Manuela31"

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#3
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Die Beerdigung zahlt der Erbe. Wenn der Erlös der Wohnungsräumung nicht ausreichte, haben sie Anspruch auf Ersatz von der Erbin.

Wenn die Erbin meint, sie hätte noch Anspruch gegen die Nichterbin und klagt darauf, dann lassen sie sie einfach klagen. Der Richter wird das schon regeln. Ich glaube, sie brauchen dafür nicht einmal einen Rechtsanwalt.

Fakt ist einfach, der Erbe muß die Beerdigung zahlen. Ich hoffe sie haben die Rechnung über die Beerdigungskosten noch.

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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

bin nicht vom fach von daher kann man ja auch argumentieren das ihr der "erbin" die "arbeit" abgenommen habt, die wohnung zu räumen u. geld für die beerdigung "herbeizuschaffen".
die räumung der wohnung hätte ja auch geld gekostet u. wenn ihr euch sogar geld leihen musstet denke ich das die erbin sich auch geld hätte leihen müssen um eine beerdinung zu finanzieren b.z.w geld aus ihrem eigenen "vermögen" /erbe hätte dazulegen müssen.

wenn die erbin eine "billige" beerdigung gewält hätte, hätte man ja evtl. mit grobem undank argumentieren können, da jeder eine "würdige" beerdigung verdient hat.

bin halt nur laie von daher net hauen wenn ich was falsches sage.

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