Wohnung vererben, Mieteinnahmen erst ab Alter 25

16. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
DagmarV
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung vererben, Mieteinnahmen erst ab Alter 25

Hallo,
ist es möglich eine vermietete Wohnung meinem Enkel (3 Jahre alt) zu vererben und gleichzeitig festzulegen, dass die Mieteinnahmen bis er 25 Jahre alt ist seinen Eltern zustehen?
Meine Überlegung ist, dass er mit den Mieteinnahmen sich selbst krankenversichern muss und nicht mehr in der gesetzlichen Familienversicherung sein könnte.

Danke für eure Hilfe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45484 Beiträge, 16175x hilfreich)

Machen kann man das, ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Wovon soll denn das Kind die Kosten tragen, wenn die Mieteinnahmen den Eltern zustehen?
Handelt es sich um eine kleine günstige Wohnung? Wenn nein, wovon soll die Erbschaftsteuer bezahlt werden?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DagmarV
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Dann also die voraussichtliche Erbschaftssteuer zusätzlich in Bar vererben und festlegen, dass bis Alter 25 die Mieteinnahmen den Eltern gehören aber auch die anfallenden Kosten bis dahin von den Eltern getragen werden.
Kann man das so detailliert per Testament festlegen?

Herzlichen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28266 Beiträge, 5145x hilfreich)

Zitat (von DagmarV):
Kann man das so detailliert per Testament festlegen?
Ja. Möglich ist das. Man kann fast alles in ein Testament schreiben. Die Eltern könnten zB. das Erbe dann aber auch ausschlagen. Möglich ist das.
Du gehst also davon aus, dass in ca. 22 Jahren dein Enkel seine KV nicht selbst bezahlen kann? Gibts dafür Gründe?
Du kennst schon den Wert der Wohnung nach 22 Jahren, so dass jetzt schon die dann evtl. zu zahlende Erbschaftssteuer in bar vererbt wird?
Das Enkelkind müsste nicht nur 1x Erbschaftssteuer zahlen. Es sind sehr viel mehr Kosten vom Eigentümer/Vermieter zu tragen.

Beachte bitte: Das Enkelkind könnte zB auch schon in 15 Jahren (mit 18) aus der Familienversicherung fallen und sich selbst in der kV/PV versichern müssen.
Ohje--- und dann? Große Not ohne Erbe? Oder noch gar kein Erblasser vorhanden?
Zitat (von DagmarV):
Meine Überlegung ist, dass er mit den Mieteinnahmen sich selbst krankenversichern muss
Diese Überlegung verstehe ich leider nicht. Warum sollte er sich mit 25 --wegen-- der Mieteinnahmen selbst krankenversichern müssen?
Kannst du mir das erklären? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DagmarV
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach meiner Information sind Kinder in Ausbildung bis zum Alter 25 in der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienversicherung kostenlos über die Eltern mitversichert. Aber nur, wenn das Jahreseinkommen unter einer gewissen Grenze liegt. Diese könnte mit Mieteinnahmen überschritten werden.

Warum fallen Erbschaftssteuern nach 22 Jahren an?
Die Wohnung wird doch im Todesfall sofort vererbt, aber mit gewissen Einschränkungen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28266 Beiträge, 5145x hilfreich)

Zitat (von DagmarV):
sind Kinder in Ausbildung bis zum Alter 25
Wie kannst du denn heute wissen, ob das heute 3jährige Enkelkind bis 25 in einer Ausbildung steckt? Und ob das mit der kostenlosen Famversicherung in 22 Jahren noch so ist?
Zitat (von DagmarV):
Aber nur, wenn das Jahreseinkommen unter einer gewissen Grenze liegt.
Wie kannst du denn heute wissen, wie viel das jetzt 3jährige Enkelkind in ca 22 Jahren als Jahreseinkommen hat?
Zitat (von DagmarV):
Die Wohnung wird doch im Todesfall sofort vererbt,
Frage: Weißt du denn, wann du stirbst? Statt 22 könnte man auch 5, 9, 15 Jahre usw. schreiben.
Besser also: Wann die Erbschaftssteuer fällig ist, weiß man nicht. Wie hoch sie ist, weiß man auch nicht, weil man den Wert der Wohnung(Erbe) zum Zeitpunkt des Erbfalles nicht kennt.

Aber es bleibt: Man kann quasi alles in ein Testament schreiben. Möglich ist das.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Was ist, wenn der Enkel später studieren möchte, durch die Wohnung keinen Anspruch auf BAföG hat, dank des Testaments aber auch nicht über die Mieteinnahmen verfügen kann?
Viele Kinder sind bereits vor dem 25. Lebensjahr nicht mehr in der Familienversicherung (z.B. durch eine betriebliche Ausbildung oder Arbeit).

Gesetzesänderungen in den nächsten 22 Jahren kann auch niemand vorhersehen.

Ich würde der Oma raten, dass Testament erst nach ausführlicher, rechtlicher Beratung aufzusetzen. Evtl. gibt es ja Gestaltungsmöglichkeiten, die dem Enkel eine zeitlich flexible Verfügung über das Erbe ermöglicht.
Möchte die Oma, dass die Mieteinnahmen dem Enkel in Form von Unterhalt zugute kommen oder dürfen die Eltern selbst "verleben"? Spätestens mit Beginn der Ausbildung könnte dies ein Streitthema zwischen Eltern und Enkel werden.

Von wie viel Geld pro Monat reden wir bei einer Wohnung überhaupt?

0x Hilfreiche Antwort

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