Wohnung verkaufen

20. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sabine1974
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung verkaufen

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage. Ich habe vor genau 9 Jahren und 8 Monaten von meinen Großeltern eine Eigentumswohnung geschenkt bekommen. Die beiden haben sich durch einen Eintrag im Grundbuch das lebenslange Nießbrauchrecht gesichert. Die Wohnung ist ansonsten unbelastet. Nun mein Problem. Ich habe Schulden, die ich bisher auch immer versucht habe abzustottern. Leider ist nun aber meine Frau seit dem 01 Januar arbeitslos und ich sehe nun aufgrund meines relativ geringen Verdienstes keine Chance mehr weiterhin die Schulden abzuzahlen (wir sind eine Familie mit 3 Kindern und wohnen zur Miete). Nun war ich heute bei meiner Bank und habe dort versucht einen Kredit zu bekommen. Leider ohne Erfolg. Auch eine Belastung der Wohnung wurde nicht akzeptiert. Da ich aber unbedingt meine Schulden loswerden möchte, sehe ich die einzige Chance im Verkauf der Wohnung. Wie sieht es dabei überhaupt rechtlich aus? Darf ich die Wohnung eigentlich ohne Zustimmung meiner Oma (84 Jahre), die in der genannten Wohnung wohnt (mein Opa ist leider vor 2 Jahren gestorben) verkaufen? Diese Frage stellt sich besonders im bezug auf die Schenkung. Diese liegt ja noch keine 10 Jahre zurück. Kann das Auswirkungen haben? Sollte die Möglichkeit bestehen, wie geht man dabei am besten vor? Ich bin mir im klaren, dass ich bei einem mögliche Verkauf einen sehr großen Verlust haben werde, aber das ist mir meine Gesundheit Wert. Ich bin leider durch meine Schulden (ca. 25.000 Euro) gesundheitlich an einem Punkt angekommen (Schlafstörungen, Gewichtsverlußt) wo ich keine andere Möglichkeit mehr sehe als die Wohnung zu verkaufen und würde mich daher sehr freuen, wenn mir hier vielleicht der ein oder andere einen Rat geben könnte.


Viele Grüße

Thomas

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46704 Beiträge, 16555x hilfreich)

Du kannst die Wohnung verkaufen, da Du Eigentümer bist. Dass die Schenkung noch keine 10 Jahre her ist, spielt dabei keine Rolle. Das hätte Auswirkungen auf eventuelle Pflichtteilergänzungsanprüche anderer Erben. Mit dem Ablauf der 10-Jahresfrist in 2 Monaten ist das auch nicht mehr gegeben.

Das Problem wird nur sein, einen Käufer zu finden, denn das Nießbrauchrecht bleibt bestehen. Auch der Käufer kann aufgrund des Nießbrauchrechts keine Hypothek eintragen lassen (theoretisch schon, aber die Bank wird da nicht mitspielen).

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