Meine Oma hat 1967 ein Haus auf ihren Grundstück gebaut. Mein Onkel hat mit seiner Frau auf diesem Grundstück ca. 1994 auch ein Haus gebaut. 2015 fand eine notarische Übertragung des hälftigen Grundstücks und des Hauses meiner Oma statt. D.h. meinem Onkel und ggf. seiner Frau dürften jetzt das Grundstück und bei Häuser gehören.
Folgende Sachen macht das Konstrukt wahrscheinlich komplexer: Soweit ich mich informiert habe sind das keine 2 Häuser, sondern 1 Haus mit 2 Wohnungen, da beide folgendes zusammen nutzen: Wasseranschluss, Heizungsanlage, Telefonanschluss. Für Strom gibt es jedoch 2 separate Zähler.
Meine Oma nutzt nur noch das EG + Keller des Hauses, deshalb hat sie ein Wohnungs- und Mitbenützungsrecht erhalten. Der Verkehrswert wurde beim Notar mit 85.000 € für die Wohnung angegeben.
Da mein Onkel und Tante keine Nachkommen haben, habe ich nun die Möglichkeit das hälftige Grundstück und das Haus zu bekommen, welches zuvor meiner Oma gehörte. Bedingung ist, dass zuvor meine Oma nicht mehr dort wohnt, was jedoch noch der Fall ist. Sie ist 85 und topfit. Meine Onkel und Tante bleiben in ihrem Haus wohnen.
Ich stelle mich nun folgende Fragen:
1. An welcher Stelle kann ich mich dazu am besten beraten lassen? Bei einem Notar? Rechtsanwalt? Steuerberater?
2. Welche kosten kommen auf mich zu? Ich denke es muss im ersten Schritt der Wert ermittelt werden. Wer macht das? Wenn ich es richtige verstehe, rutsche ich in Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag und müsste auf den Rest 30 % Steuern zahlen.
3. Welche Möglichkeiten gibt es, dass ich da günstig davon komme? Ich habe herausgefunden, dass für eine Schenkung wohl die gleichen Steuern zu zahlen sind als für ein Erbe. Kann mein Onkel einfach wieder alles auf meine Oma übertragen und sie mir dann? Dann dürfte hoffentlich alles in einem höheren Freibetrag fallen.
Ich bedanke mich vorab für die Beantwortung der Fragen.
Wohnung von Onkel bzw. Oma schenken / erben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
zu 1: Frag doch bitte deinen Onkel. Der hat in 2015 alles mit der fitten Oma geregelt und notariell beurkundet.
zu 2. Die Fragen an deinen Onkel kosten vermutlich gar nichts und erhellen deinen Plan.
zu 3. Das ergibt sich, wenn du erfährst, was und wann du überhaupt etwas *bekommen* könntest.
Wer will dir denn nun/jetzt aktuell etwas *geben*?
Es könnte auch ein Zweifamilienhaus sein.
ZitatFolgende Sachen macht das Konstrukt wahrscheinlich komplexer: Soweit ich mich informiert habe sind das keine 2 Häuser, sondern 1 Haus mit 2 Wohnungen, da beide folgendes zusammen nutzen: Wasseranschluss, Heizungsanlage, Telefonanschluss. Für Strom gibt es jedoch 2 separate Zähler. :
Wenn zwei Häuser auf einem Grundstück stehen, dann sind es auch zwei Häuser.
Zitat:Da mein Onkel und Tante keine Nachkommen haben, habe ich nun die Möglichkeit das hälftige Grundstück und das Haus zu bekommen, welches zuvor meiner Oma gehörte.
Das geht nicht!
Wenn du die Hälfte des Grundstücks erhälst, dann gehört dir die Hälfte von jedem Quadratmeter des Grundstücks sowie der darauf erstellten Gebäuede.
Um Eigentümer des Hauses der Oma zu sein, müsste das Grundstück vermessen und geteilt werden oder man müsste Wohnungs- und Teileigentum bildenn (sofern das möglich ist).
Zitat:An welcher Stelle kann ich mich dazu am besten beraten lassen? Bei einem Notar? Rechtsanwalt? Steuerberater?
Zunächst an einen Notar.
Zitat:Welche Möglichkeiten gibt es, dass ich da günstig davon komme?
Keine.
Zitat:Dann dürfte hoffentlich alles in einem höheren Freibetrag fallen.
Aber nicht für die Oma - die hat nämlich nur einen Freibetrag in Höhe von EUR 100.000.
Steuer sparen ist in Deutschlan offensichtlich ein Volkssport.
-- Editiert von cruncc1 am 25.04.2022 14:20
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@Anami
Vielen Dank für die Antwort.
zu 1: Habe natürlich schon beide befragt. Beide sind auf dem Gebiet wirklich keine Experten und haben anscheinend nur den Notar kontaktiert.
zu 2: Mein Onkel kennt sich hier wirklich nicht aus. Meiner Einschätzung nach, hat er als Kind einen so hohen Freibetrag gehabt, dass das Kostenthema gar keines war, mal abgesehen vom Notar.
zu 3: Die Idee bzw. Bedingung ist, dass die Angelegenheit jetzt schon zu Regeln, bevor meine Oma stirbt.
Meiner Einschätzung nach gehört meinem Onkel "alles" und er möchte mir davon abgeben, was er ursprünglich von Oma erhalten hat.
Was der Unterschied zwischen Zweifamilienhaus und und diesem Konstrukt ist kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls ist es so, dass beide Häuse angrenzen und es einen Durchgang gibt, welcher nachträglich gemacht wurde und sobald meine Oma auszieht, wieder zugemacht wird. Die Situationen mit den Hausanschlüssen habe ich oben schon geschildert.
@cruncc1
Auch vielen Dank für die Antwort.
Zum Haus: Ja das hört sich logisch an. Allerdings muss man hier sagen, dass keines der Häuse ohne dem jeweilig anderen bewohnbar wäre. außer man würde Beginnen neue Hausanschlüsse zu machen, was ja ziemlich teuer ist. Eine evtl. relevante Sache hatte ich vergessen zu erwähnen. Ich würde sehr wahrscheinlich ein Vorkaufsrecht für das Haus meines Onkels erhalten, sobald er verstirbt und dann seine nicht leibliche und nicht hier lebende Tochter auszahlen.
Zur Teilung: Genau so war es zuvor geregelt jedem Gehört die hälfte jeden Quadratmeters der unbebauten Fläche. Das war vermutlich historisch bedingt, um sich diese Vermessungskosten zu sparen und aufgrund der Lage einen umständlichen, separaten Zugangsweg einzusparen. Ich hab das mit meinen Eltern und Onkel angeschaut und haben keinen sinnvolen Weg gefunden, das Grundstück zu teilen, da das Haus meines Onkel hinter dem Haus meiner Oma steht.
Danke für den Tipp mit den Notar.
Irgendetwas muss es doch geben, wie ich sparen kann. Macht es in der Praxis Sinn, dass er mit einen Teil jetzt schenkt/erbt und dann in 10 Jahre nochmal um den Freibetrag 2x zu haben? Oder kann man das auf mehrere Jahre aufteilen. Hat das dann Auswirkungen aufmeine Einkommenssteuer?
Wovon sprechen wir hier eigentlich? Schenkung oder Erbe?
ZitatWovon sprechen wir hier eigentlich? Schenkung oder Erbe? :
Vor dem Erben kommt das Sterben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
20 Antworten
-
8 Antworten