Wohnungsauflösung bei Todesfall

15. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
MarionFS
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 5x hilfreich)
Wohnungsauflösung bei Todesfall

Hallo!
Wer kennt sich aus, hat Erfahrungen mit ähnlichem "Fall" gemacht?:
Eine Mutter von 4 Kindern (alle erwachsen) stirbt. Dürfen diese Kinder eine Firma zur Wohnungsauflösung beauftragen, wenn sich alle 4 einig sind, nichts aus der Wohnung zu wollen? Die Verstorbene hat kein Testament hinterlassen. Es gibt außer den üblichen Gegenständen einer Wohnung wie z.B. Fernseher, Waschmaschine, Eisschrank etc. (sämtliches "uralt") nichts wertvolles zu erben, auch kein Vermögen.( Im Gegenteil es sind Kreditschulden von 6.000 Euro vorhanden - eine Frage dazu wurde im Forum separat gestellt). Wenn man also das Erbe ausschlägt wegen dieser Kreditschuld (falls das möglich ist), dürfen dann die Erben einfach eine Wohnungsauflösung in Auftrag geben?
Vielen Dank für ein paar Infos!
MfG. M.G.

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8270 Beiträge, 4562x hilfreich)

#Dürfen diese Kinder eine Firma zur Wohnungsauflösung beauftragen, wenn sich alle 4 einig sind, nichts aus der Wohnung zu wollen? Die Verstorbene hat kein Testament hinterlassen.#
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge und die Kinder erben sozusagen "automatisch", ob sie das wollen oder nicht!

#Wenn man also das Erbe ausschlägt wegen dieser Kreditschuld (falls das möglich ist)#
Die Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen nach dem Todestag bei einem Notar, beim zuständigen Nachlassgericht und seit 1.9. auch beim Amtsgericht am Wohnort des Ausschlagenden ausgeschlagen werden (kostet ca. EUR 29-25).

#dürfen dann die Erben einfach eine Wohnungsauflösung in Auftrag geben?#
Wenn die Erben ausschlagen, sind sie keine "Erben" und haben mit der Wohnungsauflösung nichts mehr zu tun!

#Keines der Kinder ist finanziell in der Lage, die Restschuld zu begleichen. Wer muss für die Restschuld aufkommen?#
Die Erben.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2932x hilfreich)

Die 6 Wochen-Frist beginnt nicht mit dem Todestag sondern mit dem Tag an dem man erfährt, das jemand gestorben ist.

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"sika0304"

0x Hilfreiche Antwort

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