Wohnungsauflösung und Nachlassverteilung durch Vollstrecker.

22. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
rwberger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsauflösung und Nachlassverteilung durch Vollstrecker.

Hallo zusammen

habe mal eine Frage bzgl. folgender Situation: Mutter verstorben, Testament vorhanden aber noch nicht eröffnet. Testamentsvollstrecker jedoch benannt, der das Amt auch schon beim Nachlassgericht angenommen hat.

Der Vollstrecker betreibt jetzt zügig die Wohnungsauflösung, wo in der Wohnung eben noch Nachlassgegenstände vorhanden sind. Zudem sagt er, wir Erben sollten demnächst kommen und unsere Ansprüche an den in der Wohnung befindlichen Nachlass geltend machen oder er entsorgt was wir nicht an uns nehmen. Dies, wie gesagt, vor der Testamentseröffnung.

Ist das rechtens? Es hat ja noch keiner das Testament gesehen, außer ihm, und kann beurteilen was jedem zugedacht ist oder nicht. Mein Verständnis war dass bei einem Nachlass in Vollstreckung Erben sowieso nichts an sich nehmen dürfen vor der eigentlichen "Auseinandersetzung".

Außerdem könnte das ja auch als vorzeitige Annahme des Erbes gedeutet werden, das man später vielleicht doch noch ausschlagen will. Wenn man eben genau weiß was Sache ist.

Wäre sehr dankbar für kundigen Rat.

Gruss, Raimund.

Testament oder Erbe?

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