Wurde ich als Erbe vergessen?

9. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
JAG1970
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wurde ich als Erbe vergessen?

Hallo,
habe herausbekommen das mein Vater aus einer wohlhabenden Familie kommt. Dessen Vater wurde zu damaliger Zeit "verkauft" weil er aus einer heimlichen Beziehung entstanden ist. Jedenfalls alles reichlich kompliziert.
Jedenfalls habe ich nun einiges herausgefunden und den Verdacht das ich bei einigen Erbangelegenheiten nicht berücksichtigt worden bin weil niemand von mir Kenntnis hatte oder haben wollte. Beim aktuellen Verdacht ging es immerhin um ca. 20 Millionen die angeblich an eine Stiftung gegangen ist. Ist aber schon ein paar Jahre her.

Wer kann mir hier seriös weiterhelfen um mehr herauszubekommen. An wen kann ich mich wenden? Habe ich überhaupt noch ein Anrecht auf eventuelle Erbangelegenheiten auch wenn diese Jahre zurückliegen?

Testament oder Erbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Was heißt, dein Vater wurde verkauft??

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wer ist denn als Vater in der Geburtsurkunde Deines Vaters genannt? Oder stammt sogar nur Dein Urgroßvater, also der Großvater Deines Vaters aus dieser reichen Familie?

Meinst Du mit 'verkauft' eventuell eine Adoption?

Hat Dein (Groß-)Vater gewusst, dass er aus dieser Familie stammt?

Hat Dein (Groß-)Vater vom Tod seines leiblichen Vaters gewusst?

Kannst Du ggfls. beweisen, dass er davon keine Kenntnis hatte?

Und was heißt, das ist schon einige Jahre her? Das Erbrecht für nicht eheliche Kinder ist zuletzt zum 01.04.1998 erheblich geändert worden, so dass schon interessant ist, ob der Erbfall vor oder nach diesem Datum eingetreten ist.

Wann wurde derjenige, der aus der reichen Familie als nicht eheliches Kind stammt, geboren und wann ist er gestorben? Wann ist dessen Vater verstorben?

Du siehst, es stellen sich eine Menge Fragen, bevor man hier eine einigermaßen vernünftige Antwort geben kann.

-- Editiert von hh am 10.01.2007 10:22:34

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn Du die Geburts- und Sterbedaten nicht so genau kennst, dann sind ungefähre Angaben auch o.k.

Wichtige Stichdaten für die Beurteilung des Falles sind der 01.07.1949 (Geburt), der 01.07.1970 (Tod) und der 01.04.1998 (Tod).

Es ist wichtig, ob die Geburts- bzw. die Todesdaten vor oder nach den genannten Stichtagen liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Lebt dein Vater noch? Dann wärest du in allen Fällen als Erbe uninteressant, wo es seine gesetzlichen Ahnen betrifft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Wenn der (Groß)Vater adoptiert wurde, erlischt gesetzlich jegliche verwandtschaftliche Beziehung, also: niente, nein, nullkommanull, nichts.

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