Meine Schwester und ich wurden vor einiger Zeit von unserer Großtante zu Alleinerben eingesetzt, da sie keine weiteren Angehörigen bzw. zu niemand weiterem Kontakt hat (ist man überhaupt noch Alleinerbe, wenn man zu zweit erben soll? :-) ?
Vermögenswerte sind sicher nicht wirklich vorhanden, vielleicht ein paar Ersparnisse, aber mehr nicht.
Nun ist die alte Dame leider verstorben, nachdem sie einige Zeit im Pflegeheim lebte. Da sie keine Vorsorgevollmacht ausgestellt hatte, bekam sie einen Betreuer, der sich um alles kümmerte.
Haben meine Schwester und ich eigentlich die Möglichkeit zu erfahren, ob Ihr "Vermögen" zumindest die aufkommenden Kosten wie z. B. Wohnungsauflösung etc. ausreicht. Ihre Beerdigung hat sie schon vor vielen Jahren organisiert und bezahlt, da keine Kinder vorhanden sind.
Danke im voraus
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Wurde zum Erben eingesetzt
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



#Haben meine Schwester und ich eigentlich die Möglichkeit zu erfahren, ob Ihr "Vermögen" zumindest die aufkommenden Kosten wie z. B. Wohnungsauflösung etc. ausreicht. Ihre Beerdigung hat sie schon vor vielen Jahren organisiert und bezahlt, da keine Kinder vorhanden sind.#
Man könnte ja mal beim Betreuer nachfragen...
Einen Rechtsanspruch darauf habt ihr allerdings nicht; es müsste erst eines Erbnachweis (notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des NG oder Erbschein) vorliegen.
Dann wäre es allerdings für eine Ausschlagung zu spät.
Wenn Schulden vorhanden sind, habt ihr diese ebenfalls "geerbt".
-- Editiert am 09.06.2011 15:41
Also ist man in diesem Fall auf das Entgegenkommens des Betreuers angewiesen....
Danke jedenfalls für den Hinweis
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