X wird heute beschenkt 20tsd (im Freibetrag);muss Geschenk im Todesfall vor 10 Jahren versteuert wer

30. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
mcin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
X wird heute beschenkt 20tsd (im Freibetrag);muss Geschenk im Todesfall vor 10 Jahren versteuert wer

Hallo zusammen,
Mein Bruder hat einen Hausanteil im Wert von ca 20.000 Euro geschenkt bekommen, ist damit steuerlich im Freibetrag. Der Anteil soll in 10 Jahren an meine Tochter verschenkt werden, was dann auch steuerfrei wäre. Was ist aber, wenn mein Bruder früher stirbt (was natürlich keiner will)? Wenn er ihr diesen Anteil testamentarisch vermacht, - müsste meine Tochter dann trotz Freibetrag Erbschaftssteuer zahlen, weil die 10-Jahresfrist nicht um ist? Wie wäre es mit seinen eigenen Kindern.
Hat jemand Erfahrung /Ahnung? Kann nirgendwo eine Antwort finden!
Ich würde mich sehr freuen, hier eine zu bekommen. LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
müsste meine Tochter dann trotz Freibetrag Erbschaftssteuer zahlen, weil die 10-Jahresfrist nicht um ist?


Eine Schenkung von A an B wird völlig unabhängig betrachtet von einer Schenkung von B an C. Das gilt auch dann, wenn B das was er von A bekommen hat an C weiter verschenkt. Eine 10-Jahresfrist ist dabei nicht zu beachten.

Aufpassen muss man lediglich, wenn man sich durch so eine Kettenschenkung höhere Freibetrage sicher will, was aber hier nicht der Fall ist.

Die Schenkung von Deinem Bruder an Deine Tochter könnte daher auch schon früher erfolgen ohne dass deswegen Steuern anfallen würden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Anteil soll in 10 Jahren an meine Tochter verschenkt werden,
Was bedeutet das? Insbesondere: Ist der Bruder irgendwie zu dieser weiteren Schenkung verpflichtet?

Zitat:
Die Schenkung von Deinem Bruder an Deine Tochter könnte daher auch schon früher erfolgen ohne dass deswegen Steuern anfallen würden.
Vorausgesetzt die Sachverhaltsschilderung ist vollständig.

Ich spekuliere mal: Da von 10 Jahren die Rede war und das nur eine Rolle spielt, wenn es sich um die selben Personen handelt, könnte es ja sein das auch die Tochter 20T geschenkt bekommen hat. Und dann könnte ein weiterschenken von Bruder an Tochter doch eine Kettenschenkung sein.

Für den möglichen Erbfall dürfte das aber keine Rolle spielen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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