Zahlung Beerdigungskosten

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Zahlung Beerdigungskosten

Ich habe folgende Frage an Euch:

Meine Freundin hat einen 27-jährigen Sohn. Sein Vater hat nie Unterhalt für ihn bezahlt, die zwei hat nie Kontakt miteinander, und Mutter wie Sohn wußten auch nie wo er war, mit anderen Worten, der Aufenthaltsort war unbekannt.
Vorgestern kam ein Schreiben aus Berlin an, dass der Vater verstorben sei und er solle für die Beerdigung aufkommen.
Kann er dagegen angehen? Oder habt ihr einen Rat was er machen kann, um diese Kosten nicht zu bezahlen.
Im Moment ist der Sohn noch in der Ausbildung. In zwei Monaten ist dies Ausbildung beendet und er wird auch vom Betrieb übernommen.
Danke schon mal im voraus für Eure Ratschläge.

Gruß Sevgab

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Ja, er kann sich darauf berufen, dass die Übernahme der Beerdigungskosten unbillig ist, weil der Vater seinerseits nie Unterhalt für ihn gezahlt hat.

Außerdem kann es sogar sein, dass er nicht zahlen muss, weil sein aktuelles Einkommen nicht ausreicht.

Ich würde mich vorsichtshalber auf beide Punkte berufen.

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#2
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die info. Werde sie weiterleiten.
Vielleicht besteht ja doch noch eine Chance, dass er nicht zahlen muß. Der Brief war im übrigen von der Polizei in Berlin. So wie es aussieht, hatte er keinen festen Wohnsitz, sprich war Obdachlos.
Und jeden Tag, wo die Leiche im Leichenschauhaus liegt, kostet Geld. Klingt Makaber, aber so ist es halt.

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#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

"Vorgestern kam ein Schreiben aus Berlin an"

wer ist Absender?

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#4
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Absender war, wie schon geschrieben, die Polizei. Welche Polizeistatin in Berlin, kann ich nicht sagen, habe ja den Brief selber noch nicht gesehen.

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