Zahlungsverpflichtung bei unklarem Erbe

7. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
d.adams
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsverpflichtung bei unklarem Erbe

Hallo Forum,

ich würde gerne etwas rechtlichen Durchblick in einer (vermutlich) Erbrechtssache erhalten.
Mein Vater ist vor 7 Jahren verstorben und hat ein altes Haus hinterlassen. Meine Geschwister und ich haben auf das Erbe verzichtet. Durch den sehr frühen Tod meiner Mutter sind wir aber im Grundbuch eingetragen. Die Besitzverhältnisse an dem Haus lt. Grundbuch waren als bis zum Tod meines Vaters 75% der Vater, jeder der Kinder ca. 4% (sechs Kinder). Einige meiner Geschwister haben ihren Anteil am Haus verpfänden müssen.

Nach dem Tod meines Vaters konnte das Gericht keine anderen Erben feststellen bzw. auch diese haben das Erbe ausgeschlagen. Eine Staatserbschaft ist bisher nicht erfolgt.

Nun erreichen mich Rechnungen mit der Aufforderung so etwas wie Wasser etc. zu bezahlen. Obwohl direkt nach dem Tod alle Versicherungen ud Versorgungsverträge gekündigt worden sind.

Dazu zwei Fragen:

Wie kann ich bei der etwas verzwickten Situation im Grundbuch eine Staatserbschaft anstossen?
Kann ich die Rechnungen dahingehend ablehnen und den Versorger bitten dies bei Gericht zu klären?

Bis vor einem Jahr gab es noch einen "Nachlassverwalter" - der aber gerichtlich entlassen wurde.

Mir ist jeder Tipp oder Hinweis willkommen.

Viele Grüße

Testament oder Erbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49230 Beiträge, 17323x hilfreich)

Zitat (von d.adams):
Wie kann ich bei der etwas verzwickten Situation im Grundbuch eine Staatserbschaft anstossen?


Durch einen entsprechenden Antrag beim Nachlassgericht.

Zitat (von d.adams):
Kann ich die Rechnungen dahingehend ablehnen und den Versorger bitten dies bei Gericht zu klären?


Nein, alle Beteiligten haften gesamtschuldnerisch. Daher kann der Versorger von Dir die Bezahlung der gesamten Rechnung verlangen und Du musst dann zusehen, wie Du das Geld von den anderen zurück bekommst.

Zitat (von d.adams):
Meine Geschwister und ich haben auf das Erbe verzichtet.


Warum? Möglicherweise war das keine gute Entscheidung.

Warum wurde das Haus nach dem Tod des Vaters nicht in Zusammenarbeit mit dem Nachlassverwalter verkauft?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Daran das ihr Miteigentümer seid wird sich nichts ändern wenn bzgl. des Vaters das Fiskuserbrecht festgestellt wird. Das entbindet euch also so oder so nicht von Zahlungsverpflichtungen. Als Bruchteilseigentümer haftet ihr gesamtschuldnerisch. Das bedeutet der Gläubiger kann sich aussuchen von wem er die Leistung ganz oder teilweise fordert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
d.adams
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Warum? Möglicherweise war das keine gute Entscheidung.

Warum wurde das Haus nach dem Tod des Vaters nicht in Zusammenarbeit mit dem Nachlassverwalter verkauft?

Doch, das war es - das Haus ist praktisch unverkäuflich aufgrund Zusatand und Alter.
Der Nachlassverwalter ist eine Pappnase! Er hat sich nicht um den Verkauf gekümmert bzw. zwei reale Möglichkeiten nicht wahrgenommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
d.adams
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 1hmmmm1):
Daran das ihr Miteigentümer seid wird sich nichts ändern wenn bzgl. des Vaters das Fiskuserbrecht festgestellt wird. Das entbindet euch also so oder so nicht von Zahlungsverpflichtungen. Als Bruchteilseigentümer haftet ihr gesamtschuldnerisch. Das bedeutet der Gläubiger kann sich aussuchen von wem er die Leistung ganz oder teilweise fordert.


Heisst das, nur der Teil meines Vaters geht an das Land? Wir würden natürlich gerne alle alles loswerden...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.11.2023 17:45:27
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 11x hilfreich)

Natürlich wird nur der Teil des Vaters vererbt.

0x Hilfreiche Antwort

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