Zerstrittene Erben und Bestattungskosten

24. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lutz Armbruster
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zerstrittene Erben und Bestattungskosten

Mein Vater ist letztes jahr gestorben. Meine Schwester und ich sind die Erben, allerdings hoffnungslos zerstritten.
Nun hat meine Schwester die Beerdigung meines Vaters komplett alleine organisiert ohne mich zu informieren, mich also quasi ausgeschlossen. Todesanzeige und Kärtchen an Verwandte hatten nur ihren Namen drauf. Jetzt fordert sie von mir, dass ich mich zur Hälfte an den Ausgaben (die wohl über 8000€ liegen) beteilige. Muss ich das wirklich tun? Ich wurde ja überhaupt nicht gefragt und hätte sicher dann alles versucht, die Kosten in einen vernünftigen Rahmen zu bekommen. Nach §1967 GGB sind wir zwar gemeinsam für die Kosten der Beerdigung haftbar, aber gilt das nicht nur "nach außen"? Und was genau fällt unter die Kosten für eine Beerdigung?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke, liebe Foristen, für ein paar klärende Worte!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 342x hilfreich)

Guck mal in den 1968.

Was den Umfang der Beerdigung angeht, gibt es eine klare Faustregel:
"Kommt darauf an."

Nämlich auf die näheren Umstände.
War der Verstorbene Einzelgänger ohne weitere Kontakte, wären eine einseitige Todesanzeige in der regionalen Tageszeitung und Karten an weiter entfernte Verwandte nicht "üblich".
Wäre Euer Vater ein bekannter Geschäftsmann und/oder aktiv im sozialen Leben, dann wäre es auch üblich, langjährige Kunden und Geschäftspartner zu informieren, zum Totenschmaus einzuladen und Dankeskarten zu verschicken.

Die Kosten fallen dem Nachlass zur Last.

Dass das Verhaltern der Schwester moralisch bedenklich ist,
kannst Du mit ihr klären.
Ob es Sinn hat, dann zu argumentieren, Sie allein hätte den Auftrag gegeben, bezweifle ich.
Denn die Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten, die vom Nachlass abgezogen werden, bevor dieser verteilt wird.

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"Lukas 7,23"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Ja, aber hier ist doch die Frage, wie ist das Verhältnis der Kosten zu bewerten. Den Bruder als Hinterbliebenen nicht mit angeben - also so tun, als wenn es ihn nicht gibt - ihn aber gleichzeitig für 50% verantwortlich zu machen, könnte rechtlich ein Problem sein.
Wobei € 8.000,- nicht unbedingt "viel" ist, je nach dem ob Urne/Sarg, Leichenschmaus usw. enthalten waren.
Hier hat es ja auch eine Erbengemeinschaft gegegeben, die in meinen Augen zusammen hätte entscheiden müssen, was wie zu machen ist.
Vom Kostenfaktor her würde ich allerdings zahlen, da klagen voraussichtlich nichts bringt.

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"sika0304"

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#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 342x hilfreich)

Einen Streit bezügl. der Kosten würde ich nur dann eingehen, wenn die Höhe der Kosten den Nachlasswert auffrisst oder sogar übersteigt.


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"Lukas 7,23"

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#4
 Von 
Lutz Armbruster
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Tipps. Ich habe bis jetzt noch nicht einmal Einsicht in die Rechnungen erhalten, kann also noch nicht erkennen, was im Einzelnen berechnet ist. Ich halte 8000€ schon für viel, der Vater war seit jahren schwer dement und im Pflegeheim, Freunde gab es so gut wie keine mehr. Außerdem wurde das Grab schon beim Tod der Mutter gekauft. Diese Kosten fallen also weg. sika0304 : wie meinst Du das mit dem "könnte rechtlich ein Problem sein" in Deinem Beitrag?

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#5
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 399x hilfreich)

moin,

solange du keine rechnung siehst brauchste auch nicht zahlen. klare sache, oder?

deine schwester kann ja viel behaupten. 8000€ erscheinen mir aber auch ein bissel viel zumal der bauplatz ja schon vorhanden war. vor 3 jahren bei meiner mutter kostete der spaß mit futtern, doppel bauplatz, irgendso ein grabstein (70x100cm) aus himalayagestein, gleicher umrandung, messingbuchstaben, umrandung betoniert, karten. tageszeitung usw knapp 6000€...

:)

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"

Im ewigen Gedenken."

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