Folgende Frage: Mein kinderloser Onkel hat vor einem Krankenhausaufenthalt einer Nachbarin/Freundin den Hausschlüssel gegeben, damit sie in seiner Abwesenheit die Katze versorgt. Nach erheblicher Verschlechterung seines Zustands (Beatmung, künstliches Koma...) hat sich diese Nachbarin zur Betreuerin bestellen lassen (nur medizinisches und Aufenthaltsrecht). Kurz vor seinem Tod hat nun diese Nachbarin das Türschloss gewechselt und die Familie hatte trotz vorliegendem Notschlüssel keinen Zugang zum Haus. Sie stellt Behauptungen auf über Streitigkeiten und verweigert der Familie den Zugang. Beerdigung und alle Formalitäten hat sie in Auftrag gegeben. Familie wurde vollständig ausgegrenzt. Kurz vor dem Tod versuchte sie noch eine Generalvollmacht unterschreiben zu lassen. Erfolgloser Versuch über Kontoverfügung fand ebenfallls statt.
Testament ist unklar weil kein Erbe sondern nur Vermächtnisnehmer genannt, Hauptvermächtnisnehmer ist wohltätiger Verein (soll sinnvollerweise auch in den Augen der Familie als Erbe anerkannt werden). Kann ich trotzdem per Strafanzeige den Wechsel des Türschlosses zur Anzeige bringen.
Zugang zum Haus des Angehörigen durch Schlosswechsel verhindert
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wegen was? Ihr seid, wenn ich das richtig verstehe, laut Testament keine Erben. Wieso solltet Ihr Zugang zur Wohnung des Betroffenen haben? Allerdings endet die Betreuung in der Regel mit dem Tod des Betreuten. Was jetzt die Rechtsgrundlage für die Organisation der Beerdigung ist, das vermag ich nicht zu erkennen. Möglicherweise existierte da noch eine Vollmacht, die über den Tod hinaus ging?
wirdwerden
Die Beerdigung war von ihm selbst vorbereitet - vermutlich gab es auch eine Bestattungsverfügung. Aber genau darum geht es. Wir konnten uns von nichts selbst überzeugen. Die "Betreuerin" hat noch im Pflegeheim versucht eine Generalvollmacht unterschreiben zu lassen. Das Auto aus seinem Besitz ist weg - sie verweigert jede Antwort. Der Erbschein für die wohlt. Organisation wird noch dauern, da das Testament sehr laienhaft geschrieben ist. Es geht hier auch nicht ums Erbe. Es geht darum dass eine fremde Person sich angeeignet hat, Dinge zu erledigen, die der Familie obliegen. Wenn eine Person in der Familie den Hausschlüssel hat und zwei Personen aus der Familie die Information haben wo alle Unterlagen im Todesfall zu finden sind, fühlt man sich schon auch verantwortlich und möchte die Dinge im Sinne des Verstorbenen regeln.
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Hast du denn diese Bestattungsverfügung? Auch die aktuelle? Auch gelesen?Zitatund möchte die Dinge im Sinne des Verstorbenen regeln. :
Offenbar hat der Verstorbene schon länger und guten Kontakt zu der Freundin/Nachbarin.
Und woher weißt du das alles, wenn sie nicht mit euch spricht oder kommuniziert?
Vielleicht ist genau das dein Irrtum--- und der Verstorbene hat es nun vorher anders geregelt.ZitatEs geht darum dass eine fremde Person sich angeeignet hat, Dinge zu erledigen, die der Familie obliegen. :
Man darf ja in Deutschland alles anzeigen.ZitatKann ich trotzdem per Strafanzeige den Wechsel des Türschlosses zur Anzeige bringen. :
So einfach ist das nicht. Wenn der Betreute die Nachbarin nicht selbst vorgeschlagen hat, wird das entsprechende Gericht die Familienmitglieder vor der Bestimmung einer Betreuerin anhören.Zitathat sich diese Nachbarin zur Betreuerin bestellen lassen :
Hat er nicht. Er hatte ihr eine Vollmacht erteilt seine Kranken- und Pflegekassenangelegenheiten zu regeln. Sie hat ihm eine absolut nicht stimmige Zahlung der Pflegekasse angekündigt, wenn er sie nur machen lässt. Mit diese Vollmacht ist sie zum Amtsgericht und hat die Betreuung in medizinischen Fragen erwirkt. Der Antrag der Familie auf Bestellung eines anderen/neutralen Betreuers hat sich dann mit dem Tod überschnitten. Während er in Krkh. war hat sie seitens eines Notars eine Generalvollmacht entwerfen lassen, mit der sie jegliche Verfügung über Alles erhält. Eine notariell bestätigte Unterschrift hat sie nicht mehr erhalten. Das war dann der Auslöser dafür, die Familie auszugrenzen.
Zitat:Hast du denn diese Bestattungsverfügung? Auch die aktuelle? Auch gelesen?Zitatund möchte die Dinge im Sinne des Verstorbenen regeln. :
Nein habe ich nicht. Er hat mir gesagt dass er alles geregelt hat und wo die Unterlagen im Todesfall sind. Wegen des gewechselten Schlosses hatte ich aber keine Möglichkeit sie zu sehen.
Offenbar hat der Verstorbene schon länger und guten Kontakt zu der Freundin/Nachbarin.
Und woher weißt du das alles, wenn sie nicht mit euch spricht oder kommuniziert?Vielleicht ist genau das dein Irrtum--- und der Verstorbene hat es nun vorher anders geregelt.ZitatEs geht darum dass eine fremde Person sich angeeignet hat, Dinge zu erledigen, die der Familie obliegen. :
Ja hatte er. Alles was ich weiß, weiß ich von ihm selber. Der letzte Kontakt fand drei Tage vor seiner Behandlung im Krankenhaus statt. Es war ein regelmäßiger und intensiver Kontakt und viele Aussagen von ihm selber widersprechen dem was besagte "Freundin" angibt.
Man darf ja in Deutschland alles anzeigen.ZitatKann ich trotzdem per Strafanzeige den Wechsel des Türschlosses zur Anzeige bringen. :
Tolle Aussage. Hausfriedensbruch setzt Hausrecht voraus. Reicht Schlüsselbesitz als Nachweis? Fraglich! Schaden ist keiner zu benennen. Dieser ist rein gefühlt! Zumindest sollte aber erreicht werden, dass diese Person niemals wieder mit einer Betreuung beauftragt wird. Es ist hier eine umfangreiche Geschichte in vier Sätzen dargestellt. Da gehören noch viele Umstände dazu, die hier zu weit gehen würden.
Zitat:Hausfriedensbruch setzt Hausrecht voraus.
Korrekt.
Zitat:Reicht Schlüsselbesitz als Nachweis?
Dafür, dass kein Hausfriedensbruch vorliegt reicht der Besitz des Schlüssels als Beweis des ersten Anscheins aus.
Zitat:Schaden ist keiner zu benennen.
Dann liegt auch keine Unterschlagung und keine Untreue vor.
Zitat:Es ist hier eine umfangreiche Geschichte in vier Sätzen dargestellt. Da gehören noch viele Umstände dazu, die hier zu weit gehen würden.
Mag sein, jedoch erwachsen aus dem Umstand, dass man Nichte oder Neffe des Verstorbenen ist keinerlei Rechte.
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