Zugewinnausgleich Grundstück vor Ehe geerbt

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go485327-9
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinnausgleich Grundstück vor Ehe geerbt

Hallo, ich habe mich schon quergelesen, aber nichts gefunden. Die Frage die ich habe ist:

Ein Grundstück wurde vor der Eheschliessung an den Ehepartner und seinen Bruder vererbt, zu gleichen Teilen.

Es gibt keinen Ehevertrag.

Jetzt ist leider die Ehefrau verstorben, das Grundstück ist dann in den Zugewinn mit einzurechnen, mit 25% richtig?

Meine Auffassung war beim Zugewinn, Werte die vor der Ehe bestanden haben gehören weiterhin nur demjenigen, der sie auch schon vorher hatte. Was ich bis jetzt jedoch gelesen haben, widerspricht dem.

Vielen Dank im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Ein Grundstück wurde vor der Eheschliessung an den Ehepartner und seinen Bruder vererbt, zu gleichen Teilen.


Also an den Ehemann?

Zitat:
Jetzt ist leider die Ehefrau verstorben


Das Grundstück gehört dann gar nicht zum Nachlass.

Zitat:
Jetzt ist leider die Ehefrau verstorben, das Grundstück ist dann in den Zugewinn mit einzurechnen, mit 25% richtig?


Nur, wenn das Grundstück der Ehefrau gehört hätte. Das ist aber nicht der Fall, wenn ich den einleitenden Satz richtig interpretiert habe.

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#2
 Von 
go485327-9
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Eine Frage habe ich noch (ist mir total entfallen) das Grundstück ist verpachtet, was ist mit diesem Geldwert, muss der irgendwie mit in den Nachlass?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wenn es sich um das Grundstück des Ehemannes handelt, dann gehört es nicht in den Nachlass, auch keine Miet- oder Pachteinnahmen.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass es im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein gemeinsames Ehevermögen gibt. Das ist nicht der Fall. Vielmehr gilt die Vermögenstrennung (§ 1364 BGB ).

Die verstorbene Ehefrau vererbt daher nur das, was ihr tatsächlich gehört hat und nicht etwa die Hälfte des gemeinsamen Vermögens.

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#4
 Von 
go485327-9
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet..steht im gesetz.§ 1363 Zugewinngemeinschaft.daher die frage..im klartext überall wo der name der ehefrau drauf stand fliesst in die erbmasse mit ein..wo nur der ehemann drauf steht gehört ihm alleine..

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1371.html

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
hmm Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet..steht im gesetz.§ 1363 Zugewinngemeinschaft


Da hast Du aber die Sondervorschrift im § 1371 BGB übersehen, die den Zugewinnausgleich für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod regelt.

Im Ergebnis findet bei Beendigung der Ehe durch Tod kein echter Zugewinnausgleich statt. Vielmehr wird der Erbteil des Ehegatten aus § 1931 BGB einfach um 1/4 erhöht unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Zugewinn ist und ob der überlebende Ehegatte überhaupt Anspruch auf einen Zugewinnausgleich gehabt hätte.

Zitat:
im klartext überall wo der name der ehefrau drauf stand fliesst in die erbmasse mit ein..wo nur der ehemann drauf steht gehört ihm alleine..


Ja, richtig und nur auf die Erbmasse der Frau wird die Erbquote angewendet. Wenn Kinder vorhanden sind, erbt der Ehemann daher 50% und die Kinder die anderen 50% bezogen auf diese Erbmasse.

Dabei gehört der Hausrat als Voraus (§ 1932 BGB ) so oder so dem Ehemann. Man muss sich daher nicht darüber streiten, wem z.B. die Waschmaschine gehört.

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