Zugriff auf eigenes Eigentum bei Erbfall

3. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
guus66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugriff auf eigenes Eigentum bei Erbfall

In einer Partnerschaft (keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft) haben beide Partner jeweils eigene Wohnungen gehabt. Beide haben jeweils Schlüssel der anderen Wohnung gehabt.

Jetzt ist einer Partner urplötzlich verstorben und dessen Wohnung wurde von der Polizei nach dem Sterbefall mit einem neuen Schloss versehen.

Der andere noch lebende Partner hatte aber in dieser Wohnung persönliche Gegenstände wie seine Kleidung, Dokumente und Geldbeutel mit allen Ausweisen vorübergehend verwahrt. Der neue Wohnungsschlüssel ist bei Nachlassgericht welches keinerlei Bereitschaft zeigt irgendwie zu unterstützen in die Wohnung zu kommen, um mindestens Geldbeutel mit den Ausweisen, Dokumente und Kleidung dort abzuholen. Erben gibt es wohl keine bzw. die Ermittlung wird lange andauern, ggf. droht die Erbschaft auch an den Fiskus zu fallen, wenn überhaupt etwas ausser Schulden übrig bleibt.

Welche Möglichkeiten würde es geben, z.B. beim Nachlassgericht anzumelden und die Herausgabe einzufordern (ähnlich wie bei einer Insolvenz), dass sich in der angenommenen Erbmasse auch persönliche Gegenstände eines Dritten befinden (mind. der Personalausweis im Geldbeutel und die Dokumente wären gut nachzuweisen dass diese eindeutig dem Partner gehören).

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125212 Beiträge, 40471x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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